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Kreditrückzahlung nach Kündigung

 
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 06:16    Titel: Kreditrückzahlung nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Lösung folgenden Problems würde mich interessieren: Gegeben sei ein Baukredit, welcher zum Ablauf der (10jährigen) Zinsbindungsfrist fristgemäß gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ist 6 Monate zum Ablauf der Zb.

Frage: Wann kann der Kredit frühestens zurückgezahlt werden? - Direkt nach Ablauf der Kündigungsfrist?

Oder ist es seitens der Bank zulässig, die früheste Kredittilgung erst z. B. ein halbes Jahr nach dem Kündigungszeitpunkt (habe keinen besseren Begriff gefunden, daher folgendes Beispiel) zu gestatten?

Beispiel:

Kündigungsfrist 6 Monate, Ablauf Zinsbindung 30.06.2007, Kündigung erfolgt wirksam vor dem 01.01.2007.
Bank teilt mit, daß die Kredittilgung erst ab 31.12.2007 möglich ist.

Bitte begründen, warum möglich oder nicht.

Vielen Dank im voraus.

MfG

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das BGB regelt etwas anderes:

BGB § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers hat folgendes geschrieben::


(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten
Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und
keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages,
an dem die Zinsbindung endet
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, ich wollte nicht die Kündigungsfrist wissen, sondern die Frist, ab welcher man zurückzahlen kann. Ich gehe nämlich davon aus, daß man, wenn die Kündigung wirksam und zulässig beispielsweise zum 30.06. eines Jahres erfolgt, auch zu diesem Zeitpunkt den Restkredit vollständig zurückzahlen kann, ohne Gebühren oder ähnliche Erschwernisse aufgedrückt zu bekommen.

Wie ist das nun - kann eine Bank verlangen, daß man nach dem Kreditende noch eine Weile, z. B. 6 Monate, warten muß, um den Kredit los zu sein? Immerhin ist es ja wahrscheinlich, daß für diesen "Kreditnachlauf" auch Zinsen gezahlt werden müssen, bei einer zinslosen Variante hätte ich kein Problem damit.

MfG

Ronald
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zinslose Darlehen bieten Banken eher ungerne an. Lachen

abgesehen von den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ist es bei vielen Verträgen, so auch Krediten üblich, dass die Kündigung ausgesprochen wird, die Kündigung aber erst nach einer vertraglich vereinbarten Frist gültig wird.

Z.B. ist dies bei Ratenkrediten oder Bauspardarlehen regelmäßig der Fall. Bei Baudarlehen ist es eher unüblich, ich wüsste aber nicht, warum dies nicht möglich sein sollte, so etwas auch dort zu vereinbaren.
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