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Verfasst am: 07.12.04, 00:28 Titel: Verjährung bei Versicherungs Forderungen
Angenommen eine Versicherungsprämie wird nicht mehr bezahlt dann kündigt die Versicherung dem V-nehmer.
Wie lange dauert es bis diese Forderung verjährt ist? Sollte bei Versicherungen doch auch einseitiger Handelskauf sein, also zwei Jahre zum Jahresende, oder nicht?
Darf nach Ende der Verjährung ein Eintrag bei Wirtschaftsauskunfteien oder ähnlichem gemacht werden? Also obwohl die Forderung verjährt ist?
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