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A hat im Diplom-Studiengang (FH) das Vordiplom nicht bestanden und wurde exmatrikuliert. Nach einer Berufsausbildung (Techniker) will er zum Bachelor-Studiengang im gleichen Fachgebiet zugelassen werden.
Die Hochschulordnungen schreiben vor, daß die Zulassung zu versagen ist, wenn der Prüfungsanspruch im gleichen STUDIENGANG an einer Hochschule in der Bundesrepublik verloren ist.
Sind (bei gleichem Fachgebiet) der Diplom-Studiengang(FH) und der Bachelor-Studiengang(FH) rechtlich gleiche oder rechtlich verschiedene Studiengänge?
Rein theoretisch betrachtet würde ich sagen, es sind zwei verschiedene Studiengänge. Ganz praktisch muss das aber die betreffende FH entscheiden. Also wende man sich an Studienberatung oder Studentensekretariat. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 02.08.06, 07:11 Titel: Gleichwertigkeit von Bachelor und Diplom
An bayerischen FH´s gilt: Da die Regelstudiendauer eines Bachelor- und Diplomstudiums innerhalb einer Studienrichtung meist unterschiedlich ist, kann keine Gleichwertigkeit vorliegen. So hat es zumindest das Ministerium festgelegt! Ein Wechsel z.B. vom Diplomstudiengang BWL in den Bachelorstudiengang BW ist m.E. somit grundsätzlich möglich! Bitte bedenken, dass Kapazitätsregelungen oder andere Zulassungsschranken den Wechselgelüsten [i]einen Strich durch die Rechnung [/i] machen kann!
Verfasst am: 05.08.06, 16:31 Titel: Re: Gleichwertigkeit von Bachelor und Diplom
[quote="Ralf_Igel"]An bayerischen FH´s gilt: Da die Regelstudiendauer eines Bachelor- und Diplomstudiums innerhalb einer Studienrichtung meist unterschiedlich ist, kann keine Gleichwertigkeit vorliegen. So hat es zumindest das Ministerium festgelegt!
Kannst Du dafür eine Quelle nennen?
Was sind die wesentlichen juristischen Kriterien für "gleicher Studiengang"?
Ich vermute (als juristischer Laie):
1. gleiche Fachrichtung,
2. gleiche Studiendauer,
3. gleiche Studienstruktur und
4. gleicher (oder zumindest gleichwertiger) Abschluß
Entscheident dürfte mE Punkt 4. sein.
Daraus folgt:
Dipl.Ing(FH) und BA führen NICHT zu gleichen (oder zumindest gleichwertigen) Abschlüssen. Es sind damit NICHT gleiche Studiengänge im Sinne der Hochschulzulassungsordnungen. _________________ --- bin kein Jurist ---
vorsicht, der Bologna-Prozeß zielt nicht auf eine Vereinheitlichung der Studieninhalte, sondern gerade darauf ab, die Staaten zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Studiengänge zu verpflichten, wenn auch die langfristige Zielsetzung weiter gehen mag. Dies spricht eher dafür, daß die unterschiedlichen Studiengänge beibehalten werden und vorläufig nur die "Etikettierung" der Abschlüsse wechselt.
D.h. der zukünftige (FH-)bachelor wird am Tag des Verschwindens des FH-Diploms letzterem gleichgestellt sein unter Beibehaltung des Fachs. Durch die bloße Umtitulierung liegt dann m.E. kein unterschiedlicher Studiengang vor. Als Hochschule würde ich in diese Richtung argumentieren.
Einen artverwandten Studiengang könnte man natürlich noch ins Auge fassen.
Meines Wissens gibt es allerdings 2 Arten des bachelor. Einen, der, wie ein Vordiplom nur zum Weiterstudieren berechtigt und einen, der bei Abschluß von 6 Theoriesemestern verliehen wird, ich meine den zweiten jetzt. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Dies spricht eher dafür, daß die unterschiedlichen Studiengänge beibehalten werden und vorläufig nur die "Etikettierung" der Abschlüsse wechselt.
D.h. der zukünftige (FH-)bachelor wird am Tag des Verschwindens des FH-Diploms letzterem gleichgestellt sein unter Beibehaltung des Fachs.
Es ist klar, daß der BA irgendwann den Dipl.(FH) ablösen wird, aber nur deshalb, weil letzterer entfällt. Ob damit auch eine Gleichstellung der Studiengänge verbunden sein wird, ist Spekulation. Gegenwärtig (und das ist zur Beantwortung der Frage entscheident) werden die Abschlüsse unterschiedlich gewertet.
Zitat:
Durch die bloße Umtitulierung liegt dann m.E. kein unterschiedlicher Studiengang vor.
Eine "bloße Umtitulierung" genügt nicht, sonst täten sich die FH ja nicht so schwer, neue BA-Studiengänge einzuführen bzw. könnten wahlweise die Abschlüsse BA oder Dipl.(FH) für den gleichen Studiengang anbieten. Gegen eine Gleichwertigkeit spechen zB:
Daß manche FH beide Studiengänge (noch) nebeneinander anbieten,
daß ein Wechsel zwischen den Studiengängen nicht möglich ist,
daß der BA idR 6 Semester, der Dipl.(FH) idR 8 Semester dauert,
daß der BA deshalb in eine geringere Eingangsvergütung eingestuft wird,
daß der BA anderen (internationalen) Qualitätskriterien genügen muß (zB Zertifizierung).
Die Frage ist noch offen, ob der BA(FH) und der Dipl.Ing(FH) als rechtlich GLEICHE Studiengänge im Sinne der Hochschulzulassungsordnung zu werten sind.
Welche juristischen Kriterien sind dafür maßgebend? _________________ --- bin kein Jurist ---
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