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Folgekosten aus Mietsachschaden
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

larry435 hat folgendes geschrieben::
@ Opafranke
... entfernen des alten geklebten laminats...


seit wann wird den laminat geklebt? wer hat das den gemacht? laminat wird "schwimmend" verlegt, mit 2cm abstand zum aufgehenden mauerwerk.

larry435 hat folgendes geschrieben::
@ Opafranke
...der entstandene schaden ist eine fläche von ca. 50cm² und beeinträchtigt in keinster weise die nutzung der wohnung oder küche. ausserdem besteht keine dringlichkeit für eine sofortige reparatur, da keine folgeschäden entstehen können... ?


Wurde eine Messung der Baufeuchte durchgeführt? Ist sicher, dass die Dämmschicht nicht getrocknet werden muss?
_________________
MfG,
Duisburger

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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ Duisburger

ich habe keine ahnung. verklebt sind wohl nur die fugen, wie auch immer. die dämmschicht ist definitiv nicht betroffen. das wasser entweichte lediglich tröpfchenweise aus dem eimer und es sind nur die fugen leicht aufgequollen.

[/url]
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.08.06, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

larry435 hat folgendes geschrieben::


die küchenzeile in der gemieteten wohnung ist eigentum des mieters. der vermieter beabsichtigt jetzt einen handwerker zu beauftragen, der die reparatur der laminatbodens vornimmt. vom mieter verlangt er dabei zu einem bestimmten datum den abbau der küche, dass der handwerker eben arbeiten kann. sollte das nicht der fall sein, müsse der mieter die anfahrtskosten des handwerkers tragen.

1.) sehe ich das richtig, dass so ein vorgehen jeglicher rechtlichen grundlage entbehrt ?


Nein, wie kommt der Mieter darauf? Der Vermieter lässt sein beschädigtes Eigentum in Stand setzen, trägt ggf. noch die Mehrkosten, welche die Versicherung nicht zahlt und jetzt soll er sich auch noch um das Eigentum des Mieters kümmern das da im Weg steht? Ich finde den Vorschlag fair - der Mieter hat den Boden beschädigt, der Vermieter lässt den Schaden beheben, die Versicherung zahlt den Zeitwert und der Mieter (der alles erst verschuldet hat) kooperiert indem er die Reparatur ermöglicht (indem er die Möbel temporär entfernt).

Zitat:

2.) ... ist das richtig, dass aufgrund dieser tatsachen die SOFORTIGE reparatur rechtlich gar nicht durchsetzbar ist ?


Das ist doch alles unerheblich für den Fall. Wann der Mieter auszieht und warum hat doch für die Schadensbehebung keine Bedeutung. Der Schaden ist JETZT entstanden, die Versicherung zahlt für die Behebung des Schadens auch JETZT - warum also sollte der Vermieter mit der Reparatur seines Eigentums warten? Soll die spätere Wohnungsbesichtigung mit potentiellem Nachmieter erfolgen wenn noch ein Schaden im Boden sichtbar ist? Eher nicht zumutbar, vom Vermieter zu verlangen, dass er 1-2 Jahre mit der Reparatur wartet. Er könnte natürlich in Anlehnung an den Vorschlag des Mieters folgendes tun - der VM kassiert die 300 Euro von der Versicherung, gibt sie an den Mieter weiter und setzt eine achtwöchige Frist, den Schaden fachgerecht beheben zu lassen....

Ich als Mieter würde also den Termin mit dem Handwerker absprechen, die Küche rechtzeitig abbauen (Hängeschränke z.B. können ja bleiben, die behindern die Bodenlegearbeiten nicht...) und fertig.

Achja - falls widerrechtlich Kautionsbeträge einbehalten werden, hilft ein Anwalt, diese vor Gericht einzuklagen. Aber mit der derzeitigen Situation hat die Kaution ja noch nichts zu tun.
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larry435
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

ok, das ist verständlich. allerdings hat der mieter ja die wohnung im moment gemietet und der schaden trägt nicht im geringsten zur beeinträchtigung des mietverhältnisses bei. der mieter könnte demnach bis zum auszug mit diesem mangel leben.
anders gesagt, es entstünde keinen folgeschaden, wenn der VM die reparatur erst nach auszug durchfürhen läßt. derzeit besteht keine dringlichtkeit das zu tun. ausserdem wäre es doch wirtschaftlich sinnvoller zu warten und dem nächsten mieter dann einen nagelneuen boden anzubieten, als jetzt zu erneuern und den boden wieder 1,5 jahren abnutzen zu lassen. die frage ist, ob es dem mieter zumutbar ist, JETZT diesen aufwand zu betreiben, wenn eben nicht die geringste notwendigkeit besteht.
und eben sowohl der arbeitsaufwand als auch die anfallenden kosten NACH dem auszug viel geringer sind. sei es für die vers. oder für den VM.

Zitat:
Ich als Mieter würde also den Termin mit dem Handwerker absprechen, die Küche rechtzeitig abbauen (Hängeschränke z.B. können ja bleiben, die behindern die Bodenlegearbeiten nicht...) und fertig.


sollte beim einbau der küche wider erwarten was am neuen boden beschäfigt werden,
ist der Mieter wieder der verursacher!
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