Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Privathaftpflichtschaden Kfz-Frontscheibe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Privathaftpflichtschaden Kfz-Frontscheibe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JosefP
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 14:57    Titel: Privathaftpflichtschaden Kfz-Frontscheibe Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen folgendes hat sich ereignet:

Person A transportiert mit seinem Wagen Bretter für ein Schulfest. Person B hilft nach Ende des Schulfestes beim Abbau und lädt eines der besagten Bretter in das Auto von Person A. Dabei beschädigt Person B die Frontscheibe des Autos von Person A. Person B meldet den verursachten Schaden seiner Privathaftpflicht, der zuständige Vertreter der Versicherung gibt grünes Licht für den Austausch der Scheibe. Person A läßt die Scheibe austauschen und tritt den Schaden an den Autoglaser ab. Die Versicherung von Person B schickt einen Fragebogen, den Person A wahrheitsgemäß ausfüllt. Konsequenz ist jedoch, daß die Versicherung 50% vom Schaden abzieht, mit dem Hinweis auf Zeitwertabzug.

Fakten zum Wagen: 13 Jahre alt, ca 200.000km Laufleistung, aber zwei Wochen nach Einbau der neuen Scheibe hat er die TÜV-Plakette mängelfrei erhalten.

Mein Problem bei diesem Fall ist folgendes:
Ich könnte es verstehen, wenn der Schaden eine Delle oder Kratzer wäre. Dann hätte Person A bei dem Alter des Wagens gar keinen Schaden eingereicht. Mit der defekten Scheibe wäre eine TÜV-Plakette aber unmöglich gewesen und gebrauchte Scheiben gibts nun auch nicht an jeder Ecke. Folglich bleibt Person A erst mal auf der Hälfte des Schadens sitzen ( immerhin 200 Euro ), es sei denn der Verursacher zahlt die Differenz freiwillig aus eigener Tasche.

Abschließend nun meine Frage: Ist dieser Abzug von 50% gerechtfertigt ? Kann Person A dagegen vorgehen ?

Danke für Eure Mühe.

Gruß

Josef
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ihnen ist ja nicht das komplette Auto zerstört worden, sondern nur die Scheibe.
Das wiederum hatte eine Reparatur zur Folge, die dann voll übernommen werden müsste... DIe Scheibe ist ja nicht selbstständig nutzbar...

Außerdem würde ich mich auf die Freigabe des Versicherungsmenschen ohne Hinweis auf die finanzielle Eigenbelastung beziehen...

Grüßle!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

auch glas unterliegt einer abnutzung, insbesondere frontscheiben, z.b. durch steinschlag, flugsand etc. Winken

was den vers-vertreter angeht: ist das ein einfimen-vertreter oder ein makler? und können sie seine aussage gerichtsfest belegen?
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 07:47    Titel: Re: Privathaftpflichtschaden Kfz-Frontscheibe Antworten mit Zitat

JosefP hat folgendes geschrieben::

Abschließend nun meine Frage: Ist dieser Abzug von 50% gerechtfertigt ?


Schwer zu sagen. Wie Duieburger schon gesagt hat, auch Windschutzscheiben können der Abnutzung unterliegen. Außerdem ist es (theoretisch) mögliich, dass die Scheibe mit Einbau mehr gekostet hat als das docht recht alte Auto (zum Schadenzeitpunkt vermutlich mit abgelaufenem TÜV) noch wert gewesen war. Dann wäre ein entsprechender Abzug gerechtfertigt. Ob das jetzt gerade 50 % sind oder irgendein anderer Prozentsatz -wer kann das von hier aus schon sagen? Allerdings - einfach so, ohne entsprechende detaillierte Begründung, 50 % abzuziehen, diese Vorgehensweise halte ich für nicht korrekt.

JosefP hat folgendes geschrieben::

Kann Person A dagegen vorgehen ?


Feststellen (lassen), ob die Scheibe Abnutzungsspuren trug und/oder wie hoch der Restwert des Autos direkt vor dem Schaden war, und ggf. Nachberechnung verlangen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.