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Mieter A bekommt von seinem ehemaligen Vermieter B eine Kosten-Schaden-Aufstellung bezüglich seiner ehemaligen Wohnung, beinhaltend z.B. Kratzer 1 cm am Fensterrahmen, Strich auf einer Fliese usw.). Die Kaution in Höhe des Betrages wurde einbehalten. Sollte dieser Schaden der PHV gemeldet werden, wie geht die Abrechnung vonstatten? Der VM B hat ja bereits die Beträge einbehalten. Bekommt Mieter A dann das Geld von der Versicherung oder nochmals Vermieter B?
Mieter A bekommt von seinem ehemaligen Vermieter B eine Kosten-Schaden-Aufstellung bezüglich seiner ehemaligen Wohnung, beinhaltend z.B. Kratzer 1 cm am Fensterrahmen, Strich auf einer Fliese usw.). Die Kaution in Höhe des Betrages wurde einbehalten. Sollte dieser Schaden der PHV gemeldet werden, wie geht die Abrechnung vonstatten? Der VM B hat ja bereits die Beträge einbehalten. Bekommt Mieter A dann das Geld von der Versicherung oder nochmals Vermieter B?
Vielen Dank
viviane
Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen, genauso wie Allmählichkeitsschäden.
Aber die von Ihnen genannten Schäden sehen mir nach Abnutzungs-(Allmählichkeits-)schäden aus und nicht nach einer plötzlichen Beschädigung, die den VM dazu legitimieren würde, das Geld einzubehalten.
Die Sachen sind nicht zerstört und in der Funktion ist nicht beeinträchtigt, sie sehen lediglich nicht mehr neu aus...
Wer Sachen, insbesondere Wohnungen vermietet, der muss mit Verschleiß rechnen...
Dafür zahlten Sie ja Miete...
Drohen Sie einfach mal mit dem Anwalt, vielleicht hilfts was...
Wenn man im Internet ein wenig rumsucht, so findet man sicherlich einige Vergleichsurteile...
Von dem her:
Wer suchet der findet. Ist schließlich Ihr Geld und keine Rechtsberatung hier...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 08.08.06, 09:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
Man kann den Schaden natürlich schon der PHV melden. Aber ob Schadenersatz geleistet wird, ist damit noch nicht gesagt.
In der PHV sind Mietsachschäden mitversichert, ausgenommen sind aber Schäden durch Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung. Da müsste man jetzt also wissen, was das für Schäden sind und wie sie entstanden sind.
Zur Abrechnung: es ist zwar üblich, dass der Geschädigte den Schadenersatz erhält; wenn der Schädiger allerdings bereits den Geschädigten "befriedigt" hat (ich kann auch nix dafür, das heißt wirklich so ), dann kann die Zahlung auch an den Schädiger (also meist den VN) erfolgen. Vorher mit dem Versicherer abstimmen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
BGB § 538
Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Danke für die Antworten.. der Mieter war bereits beim Anwalt, allerdings wäre dies durch Unfähigkeit auf beiden Seiten auf eine Klage hinausgelaufen, bei der nie sicher ist, ob man dem guten Geld nicht noch schlechtes hinterherwirft.. Sprich Kosten des Verfahrens usw. wenn ein evtl. Richter aus welchen Gründen auch immer für den VM entscheiden würde.
Somit kann Mieter A wenigstens versuchen einen Teil seines Geldes wiederzubekommen..
Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen...
welcher Billig-/Direkt-Versicherer hat den solche Bedingungen?
Ich kenne nur PHVs wo gerade diese Schäden grundsätzlich eingeschlossen sind
_________________ MfG,
Duisburger
Mietsachschäden sind in den Standard-PHV-Bedingungen meißtens ausgeschlossen...
welcher Billig-/Direkt-Versicherer hat den solche Bedingungen?
Ich kenne nur PHVs wo gerade diese Schäden grundsätzlich eingeschlossen sind
Ja das stimmt natürlich schon, jedoch kann die TE mit "usw." sonstwas noch zusätzlich gemeint haben. Dewegen soll sie eben erstmal die Bedingungen dahingehend anschauen... Wie selbstverständlich würde ich davon nämlich nicht ausgehen...
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