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private ausbildung bei folgendem sachverhalt bezahlen?

 
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jerry006
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 13:03    Titel: private ausbildung bei folgendem sachverhalt bezahlen? Antworten mit Zitat

hallo!

meine freundin hat eine private ausbildung in einer komsmetikschule gemacht. direkt nebenan ist von dem gleichen besitzer das kosmetikstudio (räumlich getrennt).

die ausbildung dauerte fast 13 monate.

sie hat keinen ausbildungsvertrag o. ä. unterschrieben/abgeschlossen.

zu ihren aufgaben gehörte die kundebehandlung des besitzers, die dafür die hälfte des regulären preises beim besitzer bezahlt haben.

ist es rechtens, dass dieser besitzer bei o. g. sachverhalt geld dafür verlangt und genommen hat?

bitte um eure hilfe.

wenn ihr wisst, dann nennt mir evtl. gesetzesangaben.

vielen dank dafür im voraus.

gruß
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 13:10    Titel: Re: private ausbildung bei folgendem sachverhalt bezahlen? Antworten mit Zitat

Mal vom logischen Aspekt her, warum sollte er für eine Dienstleistung kein Geld fordern, nur weil Sie von einem Auszubildenden oder Praktikanten ausgeführt wird?

Das er sie günstiger anbietet, weil sie von einer Auszubildenden ausgeführt wird, ist doch seine Sache (und nicht allzu unüblich). Der Auszubildende oder Praktikant hat deshalb noch lange kein Anrecht auf eine plötzlich höhrer Ausbildungsvergütung oder auf eine zusätzliche Umsatzbeteiligung in Form von Provision. Welche finanziellen Vergütungen ihre Bekannte erhält, wurden wohl doch vorher abgesprochen, oder?

Kann natürlich sein, ich habe Ihr Anliegen jetzt vollkommen verkannt...
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jerry006
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 24.09.04, 13:40    Titel: Re: private ausbildung bei folgendem sachverhalt bezahlen? Antworten mit Zitat

uns geht es darum, ob es überhaupt zulässig war, dass der besitzer der kosmetikschule/des kosmetikstudios für diese private ausbildung geld nehmen durfte, da seine kunden von den schülern behandelt wurden. zwar mussten diese nur die hälfte des üblichen preises für eine leistung bezahlen, aber eine kundenbehandlung von den schülern erfolgte auf jeden fall.
so viel wie ich weiß, kann das nicht mehr als ausbildung bezeichnet werden, da darüber hinaus auch kein schriftlicher ausbildungsvertrag unterzeichnet und abgeschlossen wurde. nach den mir vorliegenden informationen ist eine solche ausbildung eine innerbetriebliche ausbildung und dafür darf man keine zahlung verlangen.

das wort kosmetikschule spielt da auch eine rolle, aber ich weiß nicht welche.
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