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Bürgschaft der Kommune

 
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gmurb
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 50
Wohnort: Frankfurt (Oder)

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 22:58    Titel: Bürgschaft der Kommune Antworten mit Zitat

Hallo Allerseits!
Ich möchte dem geneigten Forum mal einen Fall vorstellen um tätige Mithilfe bitten. Da es zwar um eine Bürgschaftsfrage geht - diese aber mit dem Mietrecht zusammenhängt - möge der zuständige Moderator/Admin diesen Fall ggf. entsprechend verschieben - Danke!!

So nun folgender Fall:

Ein Vermieter vermietet eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger. Die notwendige Kaution stellt die Stadt (Sozialamt) in Form einer Bürgschaft.
Infolge des Hartz IV -Gesetzes wechseln nun die Kompetenzen mehrfach zwischen Arbeitsagentur - da der Mier theoretisch erwerbsfähig ist - und Kommune - die ja für die Unterbringungskosten zuständig ist - hin und her.
Der Mieter zahlt nun keine Miete mehr und zieht schlußendlich einfach aus. Er hinterlässt eine total heruntergewirtschaftete Wohnung, die mit erheblichem finanziellen Aufwand beräumt und wieder hergerichtet werden muss.

Der Vermieter will nun die herausgegebene Bürgschaft nutzen und verlangt die Auszahlung des verbürgten Betrages. Mehrfacher Schriftwechsel mit der Stadt folgt - ohne Ergebnis. Auch das Einschalten eines Anwaltes brachte bisher nichts - bis auf die Aussage des zuständigen Sachbearbeiters der Stadt, man möge doch klagen.
Generell hätte man damit nichts zu tun, da der ehemalige Mieter ja in den Zuständigkeitsbereich der BA für Arbeit falle. Eine Klage käme der Stadt gerade recht, dann könne das Gericht ja entscheiden.

Nach Aussage des beauftragen Anwaltes stellt sich die Sache anscheinend kompliziert dar, da dieser sagt, das Risiko den Prozess zu verlieren sei aufgrund der ungeklärten Zuständigkeit infolge Hartz IV recht hoch. Verständlicherweise möchte der Vermieter dann natürlich auch nicht unbedingt klagen.

Wie sieht denn das geschätzte Forum diesen Fall??? Sollte der Vermieter munter drauf los schlagen - schließlich hat er ja eine Bürgschaft in der Hand.

Oder sollte er da lieber Vorsichtig sein - weil das Gericht zu dem Schluß kommen könnte, dass hier die Stadt nicht zuständig und somit der falsche verklagt worden sei???

Für interesante Beiträge sein die Schreiben schon jetzt bedankt!!
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nach meinem Rechtsverständnis ist derjenige in Anspruch zu nehmen, der die Bürgschaft auch abgegeben hat. Wenn die Stadt eine Bürgschaft gegeben hat, kann sie sich nun nicht darauf berufen, dass der Sozialhifeempfänger nun woanders betreut wird, wenn die Bürgschaft nicht gekündigt bzw. vom neuen "Betreuer" übernommen und angezeigt wurde.

Ist es denn wirklich eine Bürgschaft? Ich kenne bei Mietabsicherungen das Mietkautionssparbuch bzw. das Mietaval (was ner Bürgschaft ähnlich kommt). Da bedarf es keiner Zustimmung der anderen Partei.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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