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Autoversicherung nach Unfall

 
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Alexo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.09.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 10:28    Titel: Autoversicherung nach Unfall Antworten mit Zitat

Hallo Smilie

hab mal eine frage zu einem Versicherungsfall:

A baut einen Unfall an dem er voll schuld ist der Schaden beim Gegner beläuft sich auf ca. 6000€, die Versicherung Reguliert.

Wie hoch steigt a nun (vorher war er bei SF 1 mit 100Prozent)....

Ist es erlaubt zu einer anderen Versicherung zu wechseln ohne die SF mit zunehmen??
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 10:35    Titel: Re: Autoversicherung nach Unfall Antworten mit Zitat

Alexo hat folgendes geschrieben::
Wie hoch steigt a nun (vorher war er bei SF 1 mit 100Prozent)....

Das ist nicht einheitlich geregelt und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

SF 1/2 = ca. 140 %

Nein ist nicht erlaubt!

Der Neuversicherer frägt beim Vorversicherer nochmal nach und gleicht die Daten ab.

Sollten Sie betrügen wollen, so kann der VR sofort kündigen und die Prämie für die angefangene Versicherungsperiode einbehalten...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rückstufung von SF 1 nach einem Schaden kann auch auf Klasse S (= 155 %) erfolgen, je nachdem was in den Tarifbestimmungen des jeweiligen Versicherers steht.

(nur mal, um deutlich zu machen, welche Unterschiede da bestehen können)

nebelhörnchen hat´s ja schon gesagt, hier gibt es mittlerweile nur noch wenig Gemeinsamkeiten zwischen den Versicherern. Es hilft nur, in den jeweiligen Bedingungen (bzw. Tarifbestimmungen) nachzulesen.

Der Folgeversicherer erhält in jedem Fall Auskunft vom Vorversicherer über den Schadenverlauf.

Und um einer möglichen nächsten Frage gleich vorzubeugen: es würde auch nix helfen, beim Folgeversicherer anzugeben, man hätte noch nie ein Fahrzeug gehabt, um den Vertrag dort nach der Führerscheinregelung mit SF 1/2 zu beginnen. Bei Neuanfängern ohne Vorvertrag wird routinemäßig bei einer Zentraldatei nachgefragt, und dort sind alle die gespeichert, die in einer Schadenklasse eingestuft sind.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Auf keinen Fall eine Vorversicherung (mitsamt Schaden) verschweigen, das kann teuer werden.

In der Regel wird ein neues Fahrzeug dann auf ein anderes Familienmitglied zugelassen... als Zweitwagen mit SF 1/2 .
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