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Hallo,
Fallkonstruktion:
Angenommen A hat einen nicht selbstverschuldeten Unfall 200km weg und fährt, da der PKW erst nicht fahrbereit, mit der Bahn nach Hause. Weiter angenommen, in dem PKW befinden sich sperrige Gegenstände, die da der Wagen heftig zerknautscht ist, nicht an Ort und Stelle geborgen werden können.
So fährt A mit einen Bekannten und dessen Auto zusammen zum Unfallort, macht den PKW notdürftig fahrbereit und fährt diesen nach Hause in die Werkstatt, wo dann die Gegenstände (Türen ausbrechen) geborgen werden.
Frage: Welche Kosten könnten angerechnet werden? Z.B. Kilometergeld?, Zeit?, welche Kosten für den PKW des Bekannten von A etc.??
Danke! Gruß Uwe
Hallo,
Fallkonstruktion:
Angenommen A hat einen nicht selbstverschuldeten Unfall 200km weg und fährt, da der PKW erst nicht fahrbereit, mit der Bahn nach Hause. Weiter angenommen, in dem PKW befinden sich sperrige Gegenstände, die da der Wagen heftig zerknautscht ist, nicht an Ort und Stelle geborgen werden können.
So fährt A mit einen Bekannten und dessen Auto zusammen zum Unfallort, macht den PKW notdürftig fahrbereit und fährt diesen nach Hause in die Werkstatt, wo dann die Gegenstände (Türen ausbrechen) geborgen werden.
Frage: Welche Kosten könnten angerechnet werden? Z.B. Kilometergeld?, Zeit?, welche Kosten für den PKW des Bekannten von A etc.??
Danke! Gruß Uwe
Es wäre wohl die Heimfahrt nach dem Unfall und ein Transport des Autos in die nächste Werkstatt erstattet worden... Dort hätte man die Teile rausschneiden können...
Ansonsten ist das Auto ja noch alleine bis nach Hause gekommen, was ja sowieso das Ziel war...
Man könnte VIELLEICHT versuchen das Kilometergeld des Bekannten noch einzufordern.
I. d. R. einfach mal alles geltend machen und der Versicherer streicht dann die unberechtigten Ansprüche wieder raus und muss Sie auch mit ordentlicher Begründung ablehnen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
das ist der grundsatz der haftplficht-versicherung. sie prüft und steht ein bei berechtigten forderungen ein und lehnt unberechtigte ab. das ganze nennt man auch "passiven rechtsschutz". _________________ MfG,
Duisburger
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