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Unfall (PKW) bedingte Zusatzkosten/Aufwendungen

 
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:14    Titel: Unfall (PKW) bedingte Zusatzkosten/Aufwendungen Antworten mit Zitat

Hallo,
Fallkonstruktion:
Angenommen A hat einen nicht selbstverschuldeten Unfall 200km weg und fährt, da der PKW erst nicht fahrbereit, mit der Bahn nach Hause. Weiter angenommen, in dem PKW befinden sich sperrige Gegenstände, die da der Wagen heftig zerknautscht ist, nicht an Ort und Stelle geborgen werden können.
So fährt A mit einen Bekannten und dessen Auto zusammen zum Unfallort, macht den PKW notdürftig fahrbereit und fährt diesen nach Hause in die Werkstatt, wo dann die Gegenstände (Türen ausbrechen) geborgen werden.
Frage: Welche Kosten könnten angerechnet werden? Z.B. Kilometergeld?, Zeit?, welche Kosten für den PKW des Bekannten von A etc.??
Danke! Gruß Uwe
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 12:53    Titel: Re: Unfall (PKW) bedingte Zusatzkosten/Aufwendungen Antworten mit Zitat

Uwe Hoffmann hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Fallkonstruktion:
Angenommen A hat einen nicht selbstverschuldeten Unfall 200km weg und fährt, da der PKW erst nicht fahrbereit, mit der Bahn nach Hause. Weiter angenommen, in dem PKW befinden sich sperrige Gegenstände, die da der Wagen heftig zerknautscht ist, nicht an Ort und Stelle geborgen werden können.
So fährt A mit einen Bekannten und dessen Auto zusammen zum Unfallort, macht den PKW notdürftig fahrbereit und fährt diesen nach Hause in die Werkstatt, wo dann die Gegenstände (Türen ausbrechen) geborgen werden.
Frage: Welche Kosten könnten angerechnet werden? Z.B. Kilometergeld?, Zeit?, welche Kosten für den PKW des Bekannten von A etc.??
Danke! Gruß Uwe



Es wäre wohl die Heimfahrt nach dem Unfall und ein Transport des Autos in die nächste Werkstatt erstattet worden... Dort hätte man die Teile rausschneiden können...

Ansonsten ist das Auto ja noch alleine bis nach Hause gekommen, was ja sowieso das Ziel war...

Man könnte VIELLEICHT versuchen das Kilometergeld des Bekannten noch einzufordern.

I. d. R. einfach mal alles geltend machen und der Versicherer streicht dann die unberechtigten Ansprüche wieder raus und muss Sie auch mit ordentlicher Begründung ablehnen...

Grüßle Dookie!
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 13.08.06, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort! Uwe
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

das ist der grundsatz der haftplficht-versicherung. sie prüft und steht ein bei berechtigten forderungen ein und lehnt unberechtigte ab. das ganze nennt man auch "passiven rechtsschutz".
_________________
MfG,
Duisburger

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