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Verfasst am: 10.08.06, 20:59 Titel: Uebertragung von Versicherungsrabatt Auto
Folgende Frage haette ich und bitte um Antwort:
Beim Tod meiner Oma hat diese folgendes verfuegt (leider nciht schriftlich): Ihr Auto solle ich bekommen, die dazugehoerigen Versicherungsrabatte auch. Das war vor 10 Jahren, in dieser Zeit habe ausschliesslich ich das Auto genutzt, obwohl meine Mutter dieses und die Versicherung bei Regelung saemtlicher erbrechtlihcer Angelegenheiten auf sich hat laufen lassen. Saemtliche Preamien, Steuer usw wurden auch immer von mir bezahlt. Nun hat dieses Auto nur mher Schrottwert und ich moechte mir ein neues kaufen. Da das Verhaeltnis zu meiner mutter nie das Beste war weigert sie sich nun die Versicherungsrabatte an mich abzutreten. Habe ich, ausgehend von der Tatsache, dass ich der alleinige Nutzer war, irgendeine Chance, rechtlich diese zu bekommen, kann man z b die Tatsache der alleinigen Nutzung des Autos samt Versicherung in den letzten 10 Jahren als eine Art Schenkung sehen?
Danke fuer jeden Tip
derreisende
Ein Anrecht auf Übertragung der SF-Einstufung besteht nicht. Die SF-Klasse steht dem Versicherungsnehmer zu, unabhängig davon, wer die Prämie gezahlt und/oder den Wagen bewegt hat.
Was wäre den gewesen, wenn die Mutter als Versicherungsnehmerin den Vertrag gekündigt hätte? Dann hätten Sie sich im Zweifel einen anderen Versicherer suchen müssen und hätten schon früher vor diesem Problem gestanden. _________________ MfG,
Duisburger
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