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Verfasst am: 11.08.06, 11:13 Titel: Versicherung zahlt nur Teilbetrag- Forderung wird nun bei Pr
Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum.
Also, jdm hat eine Forderung aufgrund eines Haftpflichtschadens.
Die Versicherung des "Schuldigen" wurde informiert und hat nun, da der angegebene Zeuge fehlt etc., dem Anspruchsteller nur einen Teil der Forderung überwiesen.
Nun bekommt die versicherte Person einen Mahnbescheid des Amtsgerichts über den Gesamtbetrag+Gerichtskosten etc.
Die Versicherung sagt nun, man soll diesem komplett widersprechen. Dann würde eine Klageschrift kommen, die man der Versicherung einreichen soll.
Wie schaut das nun aus? Ist denn eigentlich die Privatperson nicht "raus" aus der Sache, weil die Versicherung ja berechtigte+unberechtigte Forderungen prüft und abwehrt oder kann es passieren, dass nun doch die Privatperson den Restbetrag zahlen muss??
Das sollte eigentlich die Versicherung klären, nicht Sie. Weiterleiten müssen Sie es aber natürlich...
Einen Mahnbescheid kann übrigens jeder beim Amtsgericht beantragen..., ob diese gerechtfertigt sind wird zu diesem Zeitpunkt nicht geprüft... erst in einer Verhandlung.
Da will wohl einer nur Druck machen, bluffen bzw. auf "Deppenfang" gehen.
Der Geschädigte probiert es eben einfach mal. Das weiß wohl auch die Versicherung und geht davon aus, dass nach dem Widerspruch nichts mehr kommt.
Kosten werden also keine auf Sie zukommen..., denn wenn, dann wären es auf den Schaden bezogene Kosten, für die Sie ja eine Versicherung haben. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 11.08.06, 12:38 Titel: Re: Versicherung zahlt nur Teilbetrag- Forderung wird nun be
Metikaa hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung des "Schuldigen" wurde informiert und hat nun, da der angegebene Zeuge fehlt etc., dem Anspruchsteller nur einen Teil der Forderung überwiesen.!
Die Begründung find ich etwas merkwürdig. "da der angegebene Zeuge fehlt". Wenn eine Haftpflichtversicherung nur einen Teil der Forderung bezahlt, vermute ich spontan, es wurde eine Zeitwertentschädigung geleistet; und über die Höhe dieses Zeitwertes ist man sich nicht einig. Aber nun gut, was auch immer gewesen sein mag, grundsätzlich dürfte das keine Rolle spielen...
Metikaa hat folgendes geschrieben::
Nun bekommt die versicherte Person einen Mahnbescheid des Amtsgerichts über den Gesamtbetrag+Gerichtskosten etc.
Die Versicherung sagt nun, man soll diesem komplett widersprechen. Dann würde eine Klageschrift kommen, die man der Versicherung einreichen soll.!
Richtig. Wenn der Geschädigte seinen (vermeintlichen) Schadenersatzanspruch einklagen will, muss sich seine Klage gegen den Schädiger selbst richten. Die Haftpflichtversicherung kann hier nicht "verklagt" werden (das ist nur bei Kraftfahrt-haftpflicht möglich), die Haftpflichtversicherung führt aber den Schadenersatzprozess im Namen ihres Versicherungsnehmers. Geregelt is diese Sache in den AHB, § 5, Abs. 4.
Metikaa hat folgendes geschrieben::
Wie schaut das nun aus? Ist denn eigentlich die Privatperson nicht "raus" aus der Sache, weil die Versicherung ja berechtigte+unberechtigte Forderungen prüft und abwehrt oder kann es passieren, dass nun doch die Privatperson den Restbetrag zahlen muss??
!
Der Versicherungsnehmer ist als Beklagter "Partei" vor Gericht. Ob er deswegen persönlich dort erscheinen muss, weiß ich nicht. Er wird aber in jedem Fall vom Versicherer bzw. dessen Rechtsanwalt dort vertreten.
Vor Gericht wird ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil gefällt, wonach entweder die Forderung abgewiesen wird oder ganz oder teilweise anerkannt (je nachdem wie sich der Sachverhalt darstellt), und nachher wird der Haftpflichtversicherer sowohl die Gerichtskosten als auch den noch fälligen Schadenersatz zahlen, sofern das Urteil entsprechend ausfällt. Der VN brauchgt sich insoweit keine finanziellen Sorgen zu machen. (von dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Schaden höher wird als die Versciherungssumme, wollen wir mal nicht ausgehen) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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