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Gem. Verbraucherkreditgesetz dürfen - nach meinem Kenntnisstand - Zinsen "schnellstens" vierteljährlich belastet werden (Kontoabschluss). Kontoführungsgebühren sind insoweit eigentlich nicht mit eingeschlossen.
Handelt eine Xyz (die nicht diesen Namen hat!) korrekt, wenn sie die Zinsen vierteljährlich und die Kontopauschale neben Buchungsposten monatlich abrechnet? Oder würden diesem noch andere Punkte entgegen stehen? _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Handelt eine Xyz (die nicht diesen Namen hat!) korrekt, wenn sie die Zinsen vierteljährlich und die Kontopauschale neben Buchungsposten monatlich abrechnet? Oder würden diesem noch andere Punkte entgegen stehen?
Was wurde dazu denn im Kontokorrentvertrag und in den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedinungen zwischen Bank und Kunde vereinbart?
Die Kunden wurden vor der Umstellung angeschrieben, dass sich die Kontomodelle geändert haben und - wenn man nichts unternimmt - auf dieses Modell umgestellt werden.
Gehen wir davon aus, dass keine weiteren Abreden getroffen wurden, die Konten bestehen seit zig Jahren. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Die Kunden wurden vor der Umstellung angeschrieben, dass sich die Kontomodelle geändert haben und - wenn man nichts unternimmt - auf dieses Modell umgestellt werden.
Gehen wir davon aus, dass keine weiteren Abreden getroffen wurden, die Konten bestehen seit zig Jahren.
Dann sollte §Kunde sich mal die aktuellen Vertragsbedingungen beschaffen, ohne die eine weitere Diskussion überflüssig ist.
Üblicherweise werden die in den Filialen ausgehängt, ausgehändigt, per Post übersandt oder sind vielleicht sogar im Internet abrufbar.
der quartalsweise Abschluss bei privaten Girokonten resultiert aus BGB § 493.
Ein Überziehungskredit (mit den damit verbundenen Erleichterungen gemäß BGB § 493) liegt nur dann vor, wenn "die Zinsen nicht in kürzeren Perioden als drei Monaten belastet werden".
Im Gesetz steht nur etwas von den Zinsen. Gebühren darf die Bank auch in anderen Zeiträumen belasten und es bleibt ein Überziehungskredit.
Die Bank könnte auch den Zinsabschluss monatlich vornehmen. Es wäre dann nur kein Überziehungskredit sondern ein normales Verbraucherdarlehen.
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