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Lebensversicherung kuendigen

 
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samy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:27    Titel: Lebensversicherung kuendigen Antworten mit Zitat

Halloechen an alle!

Ich habe ein LV, die ich gerne kuendigen moechte/wuerde!
Was muss hierbei beachten?
Gibt es Kuendigungsfrist? Wenn ja, wie lange?
Kann man sowas per E-Mail oder muss man das persoenlich tun?
Kann man jemanden damit bevollmaechtigen?

Danke schon mal im Voraus!

LG Samy
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

den üblichen Rat, man sollte eine Lebensversicherung nach Möglichkeit nicht kündigen, weil das fast immer nachteilig ist, spar ich mir.

Ich geh davon aus, du hast dir das überlegt und weißt, was du tust.

Zu welchem Termin kann gekündigt werden?

* jederzeit zum Ende des laufenden Versicherungsjahres
* oder, wenn monatliche Zahlungsweise besteht, zum Ende des nächsten Monats.

Für die Kündigung ist bedingungsgemäß die "Schriftform" erforderlich. Weder Fax noch E-Mail erfüllen die Schriftform. Das muss noch ganz altmodisch mit Papier und Unterschrift gehen. Am besten per Einschreiben.

Aber abschließend doch noch ein Tipp: es gibt mittlerweile Firmen (auch in Deutschland), die solche Lebensversicherungen kaufen. Dieser Kaufpreis ist gewöhnlich höher als der Rückkaufswert, den man bei Kündigung vom Versicherer erhält, und der Todesfalslchutz bleibt sogar (zumindest teilweise) erhalten.

Googeln mit dem Suchbegriffen "Lebensversicherung verkaufen" hilft hier weiter.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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samy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mir das schon ueberlegt, will aber bevor ich es tue, doch noch den ein oder anderen Rat!
Mein Problem dabei ist, es ist eine riesiege Zeitspanne, noch 33Jahre! Wer weiss, was bis dahin ist!?
Wie waere es mit einer Stillegung?
Wieviel % verliert man denn bei Kuendigung!?

LG samy
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

was man verliert kann man beim versicherer erfragen.
früher war es so, das man davon ausgehen konnte, dass die prämien der ersten zeit für die provision des vermittlers draufging. das ist aber inzwischen richterlich gestoppt.

wenn die police noch ganz jung ist (grad erst abgeschlossen) könnte man über einen widerruf nachdenken, ansonsten, je nachdem was schon an guthaben da ist den vertrag ruhend stellen. aber beachten, dass es gesellschaften gibt, die eine verwaltungsprovision abziehen bzw. mit den überschüssen verrechnen. das könnte auf dauer das kapital aufzehren.

mich irritiert aber der hinweis, dass der vertrag noch 33 jahre läuft und was bis dahin alles geschehen kann.... handelt es sich um eine reine kapital-lv oder eine risiko-lv oder eine kombination???
_________________
MfG,
Duisburger

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samy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die Antwort!

Kann ich also davon ausgehen, das ich das Geld, welches ich eingezahlt habe, zu 100% wiederbekomme. Das WAS verloren geht, ist praktisch die Praemie!? Hab ich das richtig verstanden?

Widerruf geht nicht, laeuft schon seit 5 oder 6 Jahren.
Ruhig stellen kommt fuer mich auch nicht in Frage!

Es ist eine reine Kapitallebensversicherung! 33 Jahre ist ja ne Zeitspanne, die liegt ja unendlich weit! Deshalb wuerde ich die schon gerne kuendigen!

LG samy
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

samy hat folgendes geschrieben::
Danke fuer die Antwort!

Kann ich also davon ausgehen, das ich das Geld, welches ich eingezahlt habe, zu 100% wiederbekomme. Das WAS verloren geht, ist praktisch die Praemie!? Hab ich das richtig verstanden?
LG samy


Nein.
Beim Versicherer mal nachfragen wie hoch der Rückkaufswert aktuell ist.
_________________
MfG,
Duisburger

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samy
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 11.08.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke fuer die Antwort!
Werde mich darum kuemmern und nachfragen.

LG samy
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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Restlaufzeit von 33 Jahren könnte es sich auch um einen Tarif mit abgekürzter Laufzeit handeln: die Gewinne würden dazu verwendet, die Vertragslaufzeit zu verkürzen.

Einfach mal beim Versicherer anrufen, man kann dann schon in etwa absehen, ob die Kapitalauszahlung in 20 oder 25 Jahren erfolgt. In etwa - garantiert ist das natürlich nicht, es wäre eine Prognose.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

wäre es nicht eventuell sinnvoll die versicherung "auf den status ruhend" zu setzen? im fall der fälle wäre dann die versicherung noch gültig aber halt zu einem geringeren wert!

z.b 1 jahr eingezahlt 1000€ bei eintreffen des todesfalles
2 jahre 2000€
3 jahre 3000€ u.s.w.

man zahlt zwar nicht mehr ein die versicherung zahlt aber dann halt trotzdem u. so ist z.b. der begünstigte wenigstens ein wenig abgesichert
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
wäre es nicht eventuell sinnvoll die versicherung "auf den status ruhend" zu setzen? im fall der fälle wäre dann die versicherung noch gültig aber halt zu einem geringeren wert!

z.b 1 jahr eingezahlt 1000€ bei eintreffen des todesfalles
2 jahre 2000€
3 jahre 3000€ u.s.w.

man zahlt zwar nicht mehr ein die versicherung zahlt aber dann halt trotzdem u. so ist z.b. der begünstigte wenigstens ein wenig abgesichert


aber nur solange der versicherer keine verwaltungsgebühren vom guthaben berechnet.
_________________
MfG,
Duisburger

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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 07:55    Titel: klassisch oder fondsgebunden Antworten mit Zitat

wozu dient eine LV?

zur Altersvorsorge, richtig?

Nun dürfte doch inzwischen auch dem letzten klar geworden sein, dass eine private Altersvorsorge zwingend notwendig ist. Jeder Cent. den Sie jetzt schon sparen, schlägt dereinst mal mit Zins und Zinseszins zu Buche.
Falls es sich bei Ihrem Vertrag um eine klassische Police handelt, ist das natürlich nicht die optimale Anlageform aber vergessen Sie nicht, dass Sie die Leistung später STEUERFREI vereinnahmen können. Solche Verträge kann man heute nicht mehr abschließen.

Wenn es keine fondsgebundene Versicherung ist, dann führen Sie den Vertrag doch brav weiter und widersprechen Sie nur etwaigen dynamischen Erhöhungen und legen Sie übriges Geld langfristig lieber fondsgebunden an.

Wenn es eine fondsgebundene Versicherung ist, sollten Sie überprüfen, in welche Fonds investiert wird - hier kann man krasse Fehler machen! Wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Vermögensbetreuer.
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samy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn es keine fondsgebundene Versicherung ist, dann führen Sie den Vertrag doch brav weiter und widersprechen Sie nur etwaigen dynamischen Erhöhungen und legen Sie übriges Geld langfristig lieber fondsgebunden an.


Sorry, aber was meinen Sie nun? Weiterfuehren oder fondsgebunden anlegen?

Ist das eigentlich sicher, das die LV Steuerfrei ausgezahlt wird?
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 13:01    Titel: beides Antworten mit Zitat

auf jeden Fall weiter führen, aber die Prämien nicht mehr erhöhen, falls Dynamik mit vereinbart wurde.
Das Geld , das sonst in die dynamische Erhöhung geflossen wäre in Fonds anlegen.

Sie sollten sich aber dazu beraten lassen (nicht bei der Bank, sondern bei einem unabhängigen Finanzberater)
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