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kein kindergeld

 
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asdf
Gast





BeitragVerfasst am: 06.12.04, 20:00    Titel: kein kindergeld Antworten mit Zitat

Folgendes: Die Mutter von A der nicht mehr zu hause wohnt sicherte ihm zu, dass sie A das kindergeld sofort nach erhalt überweist! Dies tat sie jedoch nicht! Welche möglichkeit hatA?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.12.04, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Keine. Das Kindergeld steht ausschliesslich den Eltern zu, nicht den Kindern!
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 06.12.04, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

So stimmt das ja nun nicht ganz. Siehe § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Das Kindergeld wird mit dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber seinen Eltern verrechnet und kann im Sonderfaöö auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, sofern es eigen eigenen Hausstand hat.

Das Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes. Nicht dem der Eltern.

Eltern sind ihren in Ausbildung befindlichen Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterhaltspflichtig. Funktioniert also folgender Maßen: Eltern beziehen Kindergeld, Kind bezieht Unterhalt von den Eltern, so daß das Existenzminimum erreicht wird, hierbei verrechnet sich der Kindergeldbezug mit dem zu zahlenden Anteil eines Elternteiles bzw. der Elternteile.

Ein Versuch der Übersetzung:

Eltern müssen ihre Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres oder bis zum Ende der Ausbildung, falls vorher erfolgend, unterhalten, sofern die Eigeneinkünfte des Kindes nicht die vorgegebene Grenze sprengen.

Die Eltern zahlen dann - sofern Leistungsfähig - praktisch die Differenz zwischen Kindergeld und Existenzminimum plus Kindergeld. Also geht das Kindergeld rechnerisch an das Kind selbst.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.12.04, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

So ist es


J.A.
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