Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.12.04, 20:00 Titel: kein kindergeld
Folgendes: Die Mutter von A der nicht mehr zu hause wohnt sicherte ihm zu, dass sie A das kindergeld sofort nach erhalt überweist! Dies tat sie jedoch nicht! Welche möglichkeit hatA?
So stimmt das ja nun nicht ganz. Siehe § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG.
Das Kindergeld wird mit dem Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber seinen Eltern verrechnet und kann im Sonderfaöö auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, sofern es eigen eigenen Hausstand hat.
Das Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes. Nicht dem der Eltern.
Eltern sind ihren in Ausbildung befindlichen Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres unterhaltspflichtig. Funktioniert also folgender Maßen: Eltern beziehen Kindergeld, Kind bezieht Unterhalt von den Eltern, so daß das Existenzminimum erreicht wird, hierbei verrechnet sich der Kindergeldbezug mit dem zu zahlenden Anteil eines Elternteiles bzw. der Elternteile.
Ein Versuch der Übersetzung:
Eltern müssen ihre Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres oder bis zum Ende der Ausbildung, falls vorher erfolgend, unterhalten, sofern die Eigeneinkünfte des Kindes nicht die vorgegebene Grenze sprengen.
Die Eltern zahlen dann - sofern Leistungsfähig - praktisch die Differenz zwischen Kindergeld und Existenzminimum plus Kindergeld. Also geht das Kindergeld rechnerisch an das Kind selbst. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.