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Also ich habe da einen nicht konstruierten Fall selber miterleben duerfen.
Mir wurde anwaltlich mitgeteilt, dass ein Betreuer eher dazu da ist, dass er einen Schaden von dem Betreuten abzuwenden hat aber nicht einen Schaden, den der Betreute anderen verursacht.
Jeder, der einem Betreuten eine Leistung, ob Geld oder entsprechend einer Arbeitsleistung, entgegenbringt, wäre selber schuld, wenn diese Leistung nicht vergütet wird.
Also wenn man einem Betreuten irgendetwas zugute kommen lässt, ist das so, wie wenn man einem Kind einen Bonbon schenkt: Man hat keine Gegenleistung zu erwarten, der Betreuer ist aus dem Schneider und man ist selbst schuld, wenn der Wert den Preis eines Bonbons überschreitet.
Das ist der relevante Unterschied: Eltern haften fuer ihre Kinder, ein Betreuer tut das nicht, obwohl es offiziell so scheint, da offiziell der Betreuer die Vormundschaft uebernimmt, aber eben nur einseitig.
Mein Rat: Unbedingt Finger weg von "geschäftlichem Kontakt" mit betreuten Unmündigen! Die haben sozusagen einen "Freibrief" für alles, was sie tun, keiner will es gewesen sein, wenn Schaden entsteht.
So wenigstens hab ich das erfahren dürfen, ob das Recht ist, mag dahin gestellt sein.
Selten einen so dümmlichen (und dreisten) Artikel mit sovielen Falschinformationen hier gelesen.
Mein Rat: Unbedingt Finger weg von "Forumskontakt" mit JTG! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ich denke, es hat jeder ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Meinung kund zu tun. Zur Vermeidung weiterer persönlicher oder unsachlicher Äusserungen schliesse ich das Thema hiermit.
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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