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rückwirkende krankenversicherungsfplicht ?

 
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nazgul81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 11:04    Titel: rückwirkende krankenversicherungsfplicht ? Antworten mit Zitat

es besteht folgende situation:

ein student der seit dem frühjahr 2005 an der uni einen job hat und über seine eltern familienversichert ist. nun wird ihm im august 2006 mitgeteilt das er durch den job zuviel lohn erhählt um familienversichert zu sein. die krankenkasse verlangt eine rückwirkende selbstversicherung (und somit nachzahlung) ab anfang der tätigkeit.
hat die kasse das recht dazu ?

vielen dank für eure hilfe !
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.08.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er mehr als 400 Euro verdient, ist die Familienversicherung entfallen. Falls er die Bedingungen für die studentische Krankenversicherung erfüllt, beginnt diese mit Wegfall der Familienversicherung. Er bzw. seine Eltern hatten sich schriftlich dazu verpflichtet, Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen.
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