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Verfasst am: 15.08.06, 14:49 Titel: schulversicherung, verlassen des pausenhofs.
hallo, ich habe mal eine frage bezüglich meiner schule und der versicherung auf dem nachhauseweg und des pausenhofs.
ich bin in der 10 klasse einer realschule in nrw, d.h. wir sind zwischen 15 und 17 jahre alt.
nun ist es bei uns aus versicherungstechnischen gründen verboten das schulgelände, sprich in den pausen den hof zu verlassen, ich wollte diesbezüglich mal nachfragen ob das so stimmt wie es uns gesagt wird.
was würde passieren, würde uns die schule das verlassen des geländes mit einwilligung der eltern oder etc. erlauben ?
was würde im falle eines unfalls passieren, den ein schüler verursacht ? -
haftet eine versicherung oder haftet keine ?
Verfasst am: 15.08.06, 15:29 Titel: Re: schulversicherung, verlassen des pausenhofs.
freak131 hat folgendes geschrieben::
hallo, ich habe mal eine frage bezüglich meiner schule und der versicherung auf dem nachhauseweg und des pausenhofs.
ich bin in der 10 klasse einer realschule in nrw, d.h. wir sind zwischen 15 und 17 jahre alt.
nun ist es bei uns aus versicherungstechnischen gründen verboten das schulgelände, sprich in den pausen den hof zu verlassen, ich wollte diesbezüglich mal nachfragen ob das so stimmt wie es uns gesagt wird.
was würde passieren, würde uns die schule das verlassen des geländes mit einwilligung der eltern oder etc. erlauben ?
was würde im falle eines unfalls passieren, den ein schüler verursacht ? -
haftet eine versicherung oder haftet keine ?
Grober Überblick:
Stimmt: Auf dem Schulhof und auf dem direkten Schulweg seit Ihr über die Schule versichert.
Dann haben die Eltern eingewilligt, dass Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr über die Schule versichert ist...
Haben die Eltern keine Private-Haftpflicht-Versicherung, so ist das Kind Schadenersatzpflichtig, falls es den Schaden verursacht hat.
Kommt drauf an ob eine besteht... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
d.h. wenn der schüler nachweisen würde, dass die eltern eine haftpflichtversicherung besitzen, und die eltern einwilligen (unterschrift) würden, dass der schüler (ihr kind) das gebäude zu gewissen uhrzeiten verlassen darf, wäre die schule komplett aus jedem risiko raus ?
d.h. wenn der schüler nachweisen würde, dass die eltern eine haftpflichtversicherung besitzen, und die eltern einwilligen (unterschrift) würden, dass der schüler (ihr kind) das gebäude zu gewissen uhrzeiten verlassen darf, wäre die schule komplett aus jedem risiko raus ?
Dazu sollte geklärt werden was für eine Versicherung die Schule da hat...
Es gibt Unfall Versicherungen (Personenschäden an den Schülern)
und Haftpflichtversicherungen, für Schäden durch den Schüler an fremden Eigentum...
Deswegen hab ich vorhin PHV geschrieben, da der Schaden ja vom Schüler verursacht wurde...
Kenne mich mit den Schulversicherungen nicht so genau aus, schließlich verkauf ich die nicht... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 15.08.06, 20:01 Titel:
freak131 hat folgendes geschrieben::
d.h. wenn der schüler nachweisen würde, dass die eltern eine haftpflichtversicherung besitzen, und die eltern einwilligen (unterschrift) würden, dass der schüler (ihr kind) das gebäude zu gewissen uhrzeiten verlassen darf, wäre die schule komplett aus jedem risiko raus ?
Ich nehme an es geht um die ges. Unfallversicherung.
Kein Mensch Schule oder Lehrer kann den versicherten Bereich ändern. Er ändert sich jedoch, wenn eine schulische Veranstaltung (Ausflug o.ä.) stattfindet. Der Schule ist es egal was für eine Versicherung die Eltern haben. Es geht einzig und allein um die Aufsichtspflicht, bzw. der direkte Weg von der Schule nach Zuhause. Wenn ihr auf diesem Weg noch einen Abstecher zu Schulkameraden macht, seit ihr nicht mehr durch die ges. Unfallversicherung der Schule versichert.
Es geht hier sicher um die gesetzliche Unfallversicherung - und die gilt nunmal nur auf dem Schulgelände. Deswegen sind die Schulen verpflichtet, die Schüler darüber aufzuklären daß dieser Versicherungsschutz dann nicht mehr gilt.
Einen Zusammenhang mit der Privathaftpflicht-Versicherung kann ich hier nicht sehen.
Es geht hier sicher um die gesetzliche Unfallversicherung - und die gilt nunmal nur auf dem Schulgelände. Deswegen sind die Schulen verpflichtet, die Schüler darüber aufzuklären daß dieser Versicherungsschutz dann nicht mehr gilt.
Einen Zusammenhang mit der Privathaftpflicht-Versicherung kann ich hier nicht sehen.
Vielleicht siehst in ja jetzt...
Zitat:
was würde im falle eines unfalls passieren, den ein schüler verursacht ?
_________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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was würde im falle eines unfalls passieren, den ein schüler verursacht ?
Tatsächlich!
Die Schule haftet bei minderjährigen Schülern bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn der Schüler das Schulgelände unerlaubterweise verläßt, entzieht er sich der Aufsicht. Wird das Schulgelände mit Einwilligung der Eltern verlassen, tritt die private Haftpflichtversicherung der Eltern ein, in der der Schüler bis zum Ende seiner Ausbildung mitversichert ist (sofern eine solche vorhanden ist).
ergo:
in diesem fall (wie eigentlich immer) einfach mal den "erwachsenen" glauben - die wollen immer nur das beste für euch; auch wenn ihr das nicht immer sofort einseht _________________ MfG,
Duisburger
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