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Ein Betreuter ohne festen Wohnsitz wird per Haftbefehl (Kleindelikte) gesucht.
Könnten die Vollzugbehörden Auskunft vom Betreuer verlangen, wann der Betreute regelmäßig ins Büro kommt um Ihn dort festzunehmen ?
Oder könnte ganz und gar verlangt werden, dass der Betreuer sich telefonisch bei der Polizei meldet, sobald der Aufendthalt des Betreuten dem Betreuer bekannt ist ?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.08.06, 20:16 Titel:
Meines Wissens ist ein ziviler Bürger generell kein Mitglied der Strafverfolgungsbehörden.
Dazu zählen m.E. zunächst auch Betreuer, zu den Bürgern. Ein Bürger ist zunächst nicht verpflichtet, die Polizei zu informieren, wenn er Ulrike Meinhof oder Osama bin Laden bei (Wortsperre: Firmenname) erkennt. Oder in seinem Büro.
Wird er dazu als Zeuge befragt, sieht es wieder ganz anders aus. Vor Gericht gibt es Zeugnisverweigerungsrechte, eingeschränkte, für Anwälte und andere Berufe, und für Verwandte und Verschwägerte.
Inwieweit Betreuer diese haben, wäre die nächste Frage, die mich auch interessieren würde.
Kündigt ein Betreuter eine Straftat gegenüber seinem Betreuer an, kann es schon wieder ganz anders aussehen. Aber das ist hier ja nicht der Fall.
Ansonsten kucke man mal in die Strafprozessordnung, Gruß aus Berlin, Gerd
Betreuer haben leider kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht. Das ist problematisch, da sie an Informationen von Personen gelangen (müssen), die sonst vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Niemand ist aber verpflichtet der Polizei zu helfen. Nur bei wirklich schweren Straftaten (geplanter Mord/Terror/etc.) muß bei Kenntnis Anzeige erstattet werden.
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