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Bareinzahlung

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 08:52    Titel: Bareinzahlung Antworten mit Zitat

Muss die Bank bei einer Bareinzahlung den Namen des Einzahler überprüfen?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 15.08.06, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Soviel ich weiß, wird ab einer bestimmten Summe der Ausweis kontrolliert.
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Im Rahmen von "üblichen" Einzahlungen ist die Bank nicht verpflichtet, die Personalien zu prüfen.

Anders wäre der Fall, sollte der Bankmitarbeiter den Verdacht der Geldwäsche haben, dann müsste er gem. GWG eine Identifizierung der einzahlenden Person vornehmen.
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IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

WernerSnow hat folgendes geschrieben::
Im Rahmen von "üblichen" Einzahlungen ist die Bank nicht verpflichtet, die Personalien zu prüfen.


Wenn die Einzahlung über 15TEUR liegt muss sie immer, auch wenn die Einzahlungen "üblicherweise" immer über dem Betrag liegt Winken
(§ 2 GWG)

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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WernerSnow
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

@derblacky: Richtig Smilie Aber eine Einzahlung in dieser Höhe ist (bis auf bestimmte Branchen) eigentlich nicht sonderlich üblich. Winken
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IANAL - I Am Not A Lawyer

Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre Winken
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