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Anmeldungsdatum: 09.07.2006 Beiträge: 20 Wohnort: da,wo die schwarz-gelben spielen
Verfasst am: 17.08.06, 16:52 Titel: Ausnahmeregelung bei Kündigungsfrist wg. Existenzgefährdung?
Folgender Fall:
Person A hat im Jahr 2002 bei der Spasskasse einen Sparvertrag mit Deka-Fonds abgeschlossen.Einzahlung direkt 10.000 Euro und monatliche Sparrate von 400 Euro vereinbart.Das ganze für eine Laufzeit von 9 Jahren.
Nach ca. 3 Jahren konnte Person A die Prämie monatlich nicht mehr aufbringen,da Schwierigkeiten mit Arbeitgebern bzgl . Gehaltszahlungen,die noch ausstehen und vor Gericht eingeklagt werden müssen.
A hat Sparvertrag gekündigt,wobei Kündigungsfrist bei 1 Jahr liegt,d.h. erst nächstes Jahr 2007 ausgezahlt wird.Lt. Sparkasse ruhe das Geld jetzt,da vorzeitig gekündigt wurde,würde sich die Bank diese Zinsen,die in dem "Ruhejahr" reinkämen,einstreichen.
Alles kein Problem.
Da nun jedoch die Existenz von Person A zur Zeit stark gefährdet ist,gäbe es eventuell trotzdem die Möglichkeit eher an das Geld zu kommen als nächstes Jahr??Gibt es da Ausnahmeregelungen??
mal mit der Bank reden natürlich.
Beleihung des angesparten Betrages, monatliche Zinszahlung,
Tilgung wenn Vertrag frei wird, fällt mir so ein.
Alternativ könnten Sie der Bank auch vorschlagen
sich "frei zu kaufen", also eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung
zu leisten
Ich glaube kaum, dass eine Bank sich in einer Notsituation
dem sperren wird.
Gr
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Anmeldungsdatum: 09.07.2006 Beiträge: 20 Wohnort: da,wo die schwarz-gelben spielen
Verfasst am: 17.08.06, 17:34 Titel:
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
mal mit der Bank reden natürlich.
Beleihung des angesparten Betrages, monatliche Zinszahlung,
Tilgung wenn Vertrag frei wird, fällt mir so ein.
Alternativ könnten Sie der Bank auch vorschlagen
sich "frei zu kaufen", also eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung
zu leisten
Hätte Person A dies noch nicht gemacht,wäre die Frage nicht hier im Forum
@Indianer1976
hat geschrieben:
[
Hätte Person A dies noch nicht gemacht, wäre die Frage nicht hier im Forum
]
Das habe ich dann wohl überlesen.
Das eine Bank sich weigert, gegen Leistung von Vorschusszinsen
den angesparten Betrag freizugeben erscheint mir allerdings
sehr merkwürdig.
Schließlich kann A besondere Umstände geltend machen.
Stammt die einjährige Kündigungsfrist von der Bank
oder vom Fondsanbieter?
Oder habe ich das auch überlesen?
Weitere Antworten kann man wohl nur noch geben, wenn der
Vertrag bekannt ist.
Gr
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
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