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Verfasst am: 15.08.06, 09:52 Titel: Minderjährig/Gültigkeit von Verträgen
Ein 14-jähriger bestellt über Internet ein Abo zum Herunterladen von Musik bei einem französischen Anbieter. Er gibt sich als volljährig aus. Ist der Vertrag nach Ablauf der Widerrufsfrist gültig, oder kann sich der Jugendliche auf sein Alter berufen, so dass der Vertrag nichtig (?) ist?
Vielen Dank!
Karin
- die unter dem jugendlichen Leichtsinn ihres Sohnes heftig zu leiden hat -
hallo , schauen sie mal in "rechtsfragen der jugend" nach .
verträge mit minderjährigen sind ohne die erlaubnis der eltern ungültig, angeblich auch wenn man sich als volljährig ausgegeben hat . allerdings finde ich , dass man mit 14 jahren alt genug ist um zu wissen , dass man sich nicht als volljähriger irgendwo anmeldet. (habe ich auch schon hinter mir ) habe es bezahlt , gekündigt und vom taschengeld abgezogen . das hat gewirkt .
Liebe Sally,
ich teile Ihre Einschätzung (alt genug...) und schwanke noch zwischen ihm helfen und es ihn "ausbaden lassen". 200,- € vom Taschengeld ist allerdings viel Lehrgeld. Danke für den Tip - ich werde es in den Rechtsfragen der Jugend versuchen.
Frdl. Grüße
Karin
Natürlich sollte der Jugendliche eine Lektion erhalten und mit entsprechender Taschengeld-Reduzierung sanktioniert werden. Bevor ich die Kohle allerdings einer Firma zukommen lasse, die es aus eigennütztigen Gründen (absichtlich) unterläßt, genau zu prüfen ob der Kunde noch minderjährig ist, würde ich den Strafbetrag selbst einstreichen bzw. auf einem Sonderkonto hinterlegen. Somit fungieren die Eltern als "Profiteure" und nicht eine (dubiose) Firma, die genau auf diesen Effekt hofft.
mfg
Das sehe ich grds. genauso
Das hier kein Vertrag zustande kommt, dürfte offensichtlich sein. Guter Glaube an die Geschäftsfähigkeit wird nicht geschützt.
nur: sieht das der Anbieter auch so? Macht es Sinn, sich deswegen auf einen Streit mit diesem einzulassen? Möglicherweise vor Gericht etc.?
Ich finde die Idee mit dem Einbehalten besser. Die Eltern halten sich gewissermaßen an dem Kind "schadlos".
Noch eine Idee wäre eine Anzeige, vielleicht bringts ja was. Wenn da nämlich was rauskommt, kriegt der Anbieter auch sein Fett weg und evtl. sind sogar Schadenersatzansprüche drin.
Hallo!
Meine unverbindliche Meinung hierzu:
Das mit der Anzeige bringt, so wie ich informiert bin, erst dann evt. etwas, wenn die ständigen Schreiben des Anbieters (u.a. Drohung mit Inkassobüro) nicht aufhören und der Betroffene sich belästigt fühlt.
Aber was soll's. Ich würde der Firma einmal per Einschreiben (mit Rückschein) mitteilen, dass die angebliche Abmachung mit dem Minderjährigen ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande gekommen ist und somit nicht gültig -basta.
Vorsicht ist natürlich geboten, wenn plötzlich ein Mahnbescheid ins Haus geflattert kommt. Dann unbedingt Rechtsmittel einlegen - bekanntermaßen wird dies ja von Vielen vergessen, mit der Konsequenz, dass sie dann die Forderung u.U. tatsächlich am Hals haben.
Sollte ständig ein Inkassobüro auftauchen (dies ist ja auch in der vorgerichtlichen Phase möglich), würde ich mir weitere Belästigungen verbieten und evt. selbst rechtliche Schritte gegen den Anbieter in Erwägung ziehen (Anwalt, Rechtsschutz?)..
mfg
Einfach nicht zahlen, auf fehlende Zustimmung des gesetzlichen Vertreters per Einschreiben/Rückschein (damit beweisbar) hinweisen, Beleg der Minderjährigkeit (z. B. Personalausweiskopie) mitschicken.
Ansonsten nicht-gerichtliche Schreiben einfach ignorieren.
Eine Anzeige wird da wenig bringen, es ist schließlich nicht strafbar, bestimmte Rechtsansichten zu vertreten, so auch die, dass einem eine Forderung zustehe.
Kopie des Personalausweises mitschicken? Warum? Ich sehe nicht ein, persönliche Daten an solche Firmen herauszugeben. Wer weiß, wo diese Daten dann noch landen. Außer an Behörden (in disem Fall evt. das Amtsgericht) würde ich meine BPA-Daten niemanden in Kopie übersenden.
mfg
verträge mit minderjährigen sind ohne die erlaubnis der eltern ungültig,
Nein, sie sind "schwebend unwirksam". Wären sie "ungültig", könnte nie ein gültiger Kaufvertrag entstehen und das Kind könnte sich nicht einmal einen Lolli kaufen.
"Schwebend unwirksam" ist der Vertrag solange, bis entweder die Sorgeberechtigten zugestimmt haben oder das Kind den Geldbetrag vollständig mit seinem Taschengeld bezahlt hat (mit letzterem darf es sich wieder den Lolli kaufen).
Kopie des Personalausweises mitschicken? Warum? Ich sehe nicht ein, persönliche Daten an solche Firmen herauszugeben. Wer weiß, wo diese Daten dann noch landen. Außer an Behörden (in disem Fall evt. das Amtsgericht) würde ich meine BPA-Daten niemanden in Kopie übersenden.
mfg
Ganz einfach: Wenn Sie warten, bis Sie verklagt werden, und dann erst im Prozess die Minderjährigkeit deutlich wird, riskieren Sie, die Prozesskosten zu tragen, weil Sie durch Ihr Verhalten Anlass zur Klage gegeben haben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.08.06, 09:42 Titel:
Sehe ich anders. Durch sein *Verhalten* hätte der Betreffende nur dann möglicherweise (!) "Anlaß zur Klage gegeben", wenn er auf die Forderung der Gegenseite überhaupt nicht reagiert hätte. Er hat aber die anspruchsvernichtende Einrede der Minderjährigkeit erhoben. Eine Verpflichtung, diese "gerichtswirksam" zu beweisen, sehe ich nicht. Immerhin muß hier immer noch die Gegenseite beweisen, einen Anspruch zu haben. Warum sollte ich, wenn jemand behauptet, ich schulde ihm 1000 EUR (die er mir telefonisch zugesagt und dann überwiesen hat), diesem meine Kontoauszüge, meine Steuererklärung und meinen Einzelverbindungsnachweis schicken müssen?
Abgesehen davon kommt das mit dem "Anlaß zur Klage geben" sowieso nur dann in Betracht, wenn der Anspruch berechtigt ist und der Beklagte diesen sofort anerkennt. Dann werden die Gerichtskosten dem Kläger (!) auferlegt, wenn der Beklagte nicht Anlaß zur Klage gegeben hat (also nicht in Verzug gesetzt wurde und die Erfüllung auch nicht verweigert hat).
Wenn aber jemand unberechtigterweise sagt, er hätte einen Anspruch, muß die Gegenseite überhaupt nichts tun, insbesondere auch keine Einreden erheben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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