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Vertrag rechtsgültig?

 
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:16    Titel: Vertrag rechtsgültig? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hoffe jemand von Euch kann folgende Frage beantworten:

Zwei Bekannte wollen zusammen nebenberuflich tätig werden. Hierfür lässt sich einer der beiden als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen zur Neukundengewinnung einstellen.

Um eventuellen späteren Streitereien vorzubeugen, wollen die beiden einen Vertrag aufsetzen, der die Geschäftsbeziehungen untereinander regelt. Dieser soll unter anderen beinhalten, wie die eventuellen Gewinne geteilt werden, was passiert, wenn einer der beiden aussteigt, wie ein solcher Ausstieg funktioniert usw...

Ist dieser vertrag gültig, wenn beide ihn unterschreiben, oder muss der Vertrag von einem Anwalt (evtl. Notar) beglaubigt werden um Gültigkeit zu erlangen?

Vielen Dank im vorraus...

Gruß Sven
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:28    Titel: Re: Vertrag rechtsgültig? Antworten mit Zitat

geniussven hat folgendes geschrieben::
Zwei Bekannte wollen zusammen nebenberuflich tätig werden. Hierfür lässt sich einer der beiden als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen zur Neukundengewinnung einstellen.


Könnte da mal näher ausgeführt werden, wie das funktionieren soll?
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal ist wichtig, das es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

Einer der beiden lässt sich von einem Versandhaus als freier Mitarbeiter einstellen. Aufgabe hierbei ist die Neukundenwerbung. Wie und in welchem Umfang dies geschieht, bleibt allein dem freien Mitarbeiter überlassen. Tätig werden beide (bei ungefähr gleicher Zeitinvestiotion) gemeinsam. Das Versandhaus ist zwar darüber informiert, das der eingestellte freie Mitarbeiter nicht alleine tätig ist, macht aber der Einfachheit halber nur mit einem der beiden einen Vertrag.

Es wird ein gemeinsamer Gewerbeschein beantragt und ein gemeinsames Geschäftskonto eröffnet.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 06:02    Titel: Re: Vertrag rechtsgültig? Antworten mit Zitat

geniussven hat folgendes geschrieben::

Ist dieser vertrag gültig, wenn beide ihn unterschreiben, oder muss der Vertrag von einem Anwalt (evtl. Notar) beglaubigt werden um Gültigkeit zu erlangen?

Der Vertrag ist auch ohne Anwalt und Notar gültig.
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geniussven
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Antwort! Sehr glücklich
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