Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.08.06, 19:16 Titel: Vertrag rechtsgültig?
Hallo
Ich hoffe jemand von Euch kann folgende Frage beantworten:
Zwei Bekannte wollen zusammen nebenberuflich tätig werden. Hierfür lässt sich einer der beiden als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen zur Neukundengewinnung einstellen.
Um eventuellen späteren Streitereien vorzubeugen, wollen die beiden einen Vertrag aufsetzen, der die Geschäftsbeziehungen untereinander regelt. Dieser soll unter anderen beinhalten, wie die eventuellen Gewinne geteilt werden, was passiert, wenn einer der beiden aussteigt, wie ein solcher Ausstieg funktioniert usw...
Ist dieser vertrag gültig, wenn beide ihn unterschreiben, oder muss der Vertrag von einem Anwalt (evtl. Notar) beglaubigt werden um Gültigkeit zu erlangen?
Verfasst am: 17.08.06, 19:28 Titel: Re: Vertrag rechtsgültig?
geniussven hat folgendes geschrieben::
Zwei Bekannte wollen zusammen nebenberuflich tätig werden. Hierfür lässt sich einer der beiden als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen zur Neukundengewinnung einstellen.
Könnte da mal näher ausgeführt werden, wie das funktionieren soll? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Zunächst einmal ist wichtig, das es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Einer der beiden lässt sich von einem Versandhaus als freier Mitarbeiter einstellen. Aufgabe hierbei ist die Neukundenwerbung. Wie und in welchem Umfang dies geschieht, bleibt allein dem freien Mitarbeiter überlassen. Tätig werden beide (bei ungefähr gleicher Zeitinvestiotion) gemeinsam. Das Versandhaus ist zwar darüber informiert, das der eingestellte freie Mitarbeiter nicht alleine tätig ist, macht aber der Einfachheit halber nur mit einem der beiden einen Vertrag.
Es wird ein gemeinsamer Gewerbeschein beantragt und ein gemeinsames Geschäftskonto eröffnet.
Verfasst am: 18.08.06, 06:02 Titel: Re: Vertrag rechtsgültig?
geniussven hat folgendes geschrieben::
Ist dieser vertrag gültig, wenn beide ihn unterschreiben, oder muss der Vertrag von einem Anwalt (evtl. Notar) beglaubigt werden um Gültigkeit zu erlangen?
Der Vertrag ist auch ohne Anwalt und Notar gültig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.