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Verfasst am: 18.08.06, 13:36 Titel: Versicherung zahlt erst nach Prüfung
Hallo zusammen,
eine Gartenbaufirma beschädigt bei Ihren Arbeiten das auf dem Grundstück stehende Haus an der Fassade.
Die von der GartenbauFA abgeschlossene Versicherung bestätigt durch Gutachter den Schaden und gesteht eine Schadensumme zu, die sie aber - und das ist der Knackpunkt - erst nach Übersendung der Originalrechnung und nachfolgender Prüfung des Reparaturergebnisses begleichen will.
Ist es nicht so, daß der Schaden, so er denn dem Grunde und der Höhe nach festgestellt wurde, besteht und auch ohne Reparatur von der Versicherung beglichen werden muß ? Oder Hat die Versicherung einen Anspruch den behobenen Schaden kontrollieren zu können.
Bei Autos ist m.E. diese Form der Vorgehensweise ok, d.h. wenn der Schaden durch Gutachter festgestellt wurde, ist man frei, ob der Schaden ertagen oder behoben wird ...
Zunächst mal hat der Hauseigentümer keinen Anspruch gegen die Versicherung, sondern gegen die Gartenbaufirma. Sofern die vom Gutachter festgestellte Schadenshöhe unstreitig ist, kann diese Summe von der Firma sofort gefordert werden. Allerdings ohne Umsatzsteuer, solange noch keine angefallen ist.
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