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eine Hausratversicherung hat einen Schaden reguliert. Nun steht ja ein Kündigungsrecht an. Wenn man kündigt kann man fristlos oder zum Ende des Jahres?
Ich habe gehört das bei fristlos die Gesellschafft trotzdem den Jahresbeitrag verlangt.
eine Hausratversicherung hat einen Schaden reguliert. Nun steht ja ein Kündigungsrecht an. Wenn man kündigt kann man fristlos oder zum Ende des Jahres?
Ich habe gehört das bei fristlos die Gesellschafft trotzdem den Jahresbeitrag verlangt.
MFG
wallinheimo
Jupp, Prämie bleibt beim VR...
Ab Anerkennung/Ablehnung des Versicherungsschadens hat man 1 Monat außerordentliches Kündigungsrecht.
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne.
Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 18.08.06, 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
Kommt drauf an, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.
Nach den meist noch marktüblichen Bedingungen steht dem versicherer, wenn der Kunde im Schadenfalll kündigt, tatsächlich noch der Beitrag bis Ende des laufenden Versicherungsjahres zu. Deshalb erst zu diesem Termin kündigen!
es gibt allerdings auch neuere Bedingungen, wo drin steht, dass bei Vertragsbeendigung immer zeitanteilig abgerechnet wird. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Kommt drauf an, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.
Nach den meist noch marktüblichen Bedingungen steht dem versicherer, wenn der Kunde im Schadenfalll kündigt, tatsächlich noch der Beitrag bis Ende des laufenden Versicherungsjahres zu. Deshalb erst zu diesem Termin kündigen!
es gibt allerdings auch neuere Bedingungen, wo drin steht, dass bei Vertragsbeendigung immer zeitanteilig abgerechnet wird.
Da hat Mogli wiedermal Recht. Hab auch gerade nochmal im VVG nachschauen müssen.
Wie Mogli schon sagt ist dies dann aber ein honoriertes Entgegenkommen des VR, denn laut VVG steht ihm die Prämie zu...
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