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Herabsetzung der Leistungen zur Pflegeversicherung

 
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eylem
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 19:24    Titel: Herabsetzung der Leistungen zur Pflegeversicherung Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe mal eine Frage. Mein Papa ist schon sehr lange Pflegebedürtig und seid 1995 eingestuft auf Pflegestufe II.
Vor kurzem bekamen wir dann Besuch vom MDK (Krankenversicherung), die eine Untersuchung vorgenommen haben. Sie wollten halt untersuchen, ob mein Papa zeitlich gesehen auf Hilfe angewiesen ist.
Ich zittiere mal aus dem Schreiben:
Der wöchentliche Zeitaufwand, den der Pflegende für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und pflegeunterstützenden Maßnahmen benötigt, muss im Tagesdurchschnitt mindestens "180 Minuten" betragen. Dabei muss die Grundpflege gegenüber dem hauswirtschaftlichen Aufwand mit mehr als 120 Minuten überwiegen.

Jedoch hat die Nachuntersuchung durch den Medizinischen Dienst der KV (MDK) vor kurzem ergeben, dass die zeitlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Pflegestufe II nicht mehr gegeben sind. Das Gesamtresultat ergab einen Gesamtgrundpflegebedarf von 81 Min.

Jetzt wollte ich euch fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, etwas dagegen zu tun. Sobald er auf Pflegestufe I herabgesetzt wird, bekommt er nur noch die Hälfte an Geld, was er bisher bekommen hat.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und würde mich freuen, wenn ihr zurück schreibt.
DANKE DANKE DANKE
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab, ob der Gutachter richtig oder falsch beurteilt hat.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr könnt einen Einspruch formulieren, darlegen, was ihr am Gutachten für unrichtig haltet und eine erneute Begutachtung beantragen.
Allerdings kann man schon so sagen, dass es nicht leicht sein wird, die 99 fehlenden Minuten herbeizuschaffen. Dazu sollte man sich in jedem Fall ersteinmal das Gutachten anfordern, denn nur so kann man sehen, wo es gehappert hat.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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eylem
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, dann werde ich mich Montag sofort darum kümmern.
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