Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Festsetzung von Krankenversicherungs-Beiträgen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Festsetzung von Krankenversicherungs-Beiträgen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tolkien200
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 20:20    Titel: Festsetzung von Krankenversicherungs-Beiträgen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich benötige mal die Hilfe des Forums.

Bei meinem Vater wurde eine Lebensversicherung fällig. Das ausgezahlte Kapital soll nun nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG) für einen Zeitraum von 10 Jahren mit monatlichen Zahlungen von Krankenversicherung und Pflegeversicherung beaufschlagt werden.

Mir ist nun zu Ohren gekommen, daß man hier gegen Widerspruch einlegen kann. Ist diese Information richtig und wenn ja gibt es hierzu so etwas wie einen Formular-Vordruck?
Mir ist klar daß solche Dingen meistens nicht von Erfolg gekrönt sind, jedoch möchte ich eben zum einen wissen ob die Information überhaupt stimmt bzw. möchte es auch nicht versäumen rechtzeitig wenn möglich den Widerspruch geltend zu machen.

Danke für Eure Antworten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nun wissen wir nicht, ob dein Vater Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB X bezieht oder ALG II nach dem SGB II.

Eine Anrechnung einmaligen Einkommen über einen längeren Zeitraum als einen Monat ist deshalb vorgesehen, damit die Krankenversicherung in der Zeit nicht verloren geht. Die zahlt das Amt für ALG II lieber selber.

Bei Auflösung von Vermögen kenne ich das nicht. Ist aber nett, wenn das Amt es dann genauso macht. Spart Papa viel Geld.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::

Eine Anrechnung einmaligen Einkommen über einen längeren Zeitraum als einen Monat ist deshalb vorgesehen, damit die Krankenversicherung in der Zeit nicht verloren geht. Die zahlt das Amt für ALG II lieber selber.


Hier geht's um was ganz anderes:

http://vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de6868&SID=0Q2eq1u7C1zqf7YmQ1gi2TudjD2lY7

dort Fall 2.1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tolkien200
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Euch Beiden!

@FM: Du hast genau das getroffen was ich suche bzw. brauche.

Danke für Eure Hilfe, damit kann ich jetzt vernünftig was anfangen!

Gruß
tolkien
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.