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Händiverträge durch unhaltbare Versprechungen erschlichen

 
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 23:26    Titel: Händiverträge durch unhaltbare Versprechungen erschlichen Antworten mit Zitat

Der smarte Verkäufer Ö der Mobilfunkfirma X preist in einem Verkaufsgespräch mit dem Vertreter eines kleinen Unternehmens fantastische Leistungen, Einsparungen, Händis usw. an.
Er verspricht dem Kunden, übrigens auch in einem zweiten Gespräch im Beisein des Betriebsrates und weiterer Mitarbeiter, dass die jetzigen Händiverträge aller Mitarbeiter kündbar sind und dass man mit der Kündigung den Tarif bis zum Laufzeitende auf einen Spartarif von 4,95 € herabsetzen kann.
Dazu schickt der Verkäufer per Email vorformulierte Kündigungsschreiben, die der Kunde von den Mitarbeitern nur noch unterschreiben und abschicken lassen muss.
Damit der Kunde die Kosten der Restlaufzeit kompensieren kann, erlässt der Verkäufer, bzw. der Mobilfunkbetreiber für ein Jahr die Grundgebühr (Rahmenvertrag).
Der Verkäufer sichert unter Zeugen zu, dass alle jetzigen Rufnummern innerhalb weniger Tage portiert (übernommen) werden können, was besonders für viele Mitarbeiter aus familiären Gründen wichtig ist..
Die Verträge werden unterschrieben und die Kündigungen abgeschickt.
Innerhalb der nächsten Wochen kommen die Mitarbeiter zum Chef und erzählen ihm, dass der alte Mobilfunkbetreiber sie angerufen hat. Die Kündigung wurde bestätigt, nur den Tarif für 4,95 € gibt es nicht, man könne sie bestenfalls auf den Schlumpftarif für 15,00 € herabsetzen.
Der angerufene Verkäufer teilt dazu mit, dass die Mitarbeiter in den Kundenzentralen die neuen gesetzlichen Regelungen noch nicht kennen und daher noch mal angeschrieben werden müssen. Ganz nebenbei wirft er ein, dass die Portierung der Rufnummern wg. technischer Probleme nicht so schnell möglich ist und bietet 30,- € für jede Rufnummer, auf deren Portierung verzichtet wird. Der Kunde akzeptiert dies zwar, seine Mitarbeiter jedoch nicht.
Zwischenzeitlich erfährt der Kunde, dass die benötigte, sogenannte Homezone an seiner Niederlassung nicht verfügbar ist.
Man schreibt den Chef der Fa. X an und fordert die zugesagten Leistungen ein, ansonsten werden die Verträge wg. Wegfall der Geschäftsgrundlage gekündigt.
Der Chef der Fa. X hält entgegen, dass der Portierungsverzicht mit je 30,- € großzügig honoriert worden wäre und das der Kunde sich im Internet ja auch mal vorher über die Verfügbarkeit der Homezone hätte erkundigen können. Im Übrigen könne kein Verkäufer sämtliche Tarife kennen, auch sein Mitarbeiter nicht.
Der Kunde versteht nun dass er einer Firma mit Drückerkolonnen-Charakter auf dem Leim gegangen ist und kündigt sämtliche Verträge wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Der Kunde rechnet mit starkem Widerstand.
a) Wie groß sind seine Chancen in einem eventuellen Rechtstreit, falls der Mobilfunkbetreiber die Kündigung nicht anerkennt?
b) Sollte er die Firma X, oder besser deren Mitarbeiter Ö wg. Betrug anzeigen?
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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