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habe ein kleines Problemchen, und zwar habe ich mit meinem PKW am Anfang des Jahres einen Unfall gehabt, dort ging ein Nebel und ein Hauptscheinwerfer zu Bruch.
Ich ging zu einer Werkstatt und nur um einen Kostenvoranschlag für die Gesammte Reparatur des Fahrzeugs.
Der Ihnhaber sagte mir ich solle schonmal die Abtretungserklärung unterschreiben.
(Dieses tat ich, was ein Fehler war).
Ich kam am nächsten Tag zu der Werkstatt, diese verlangte aber einen zu hohen Reparatur Preis, so dass ich das Fahrzeug wieder Defekt zu einer anderen Werkstatt transportierte.
Die 2.Werkstatt verlangte weniger für die Gesammtreparatur, also ließ ich es dort machen (logisch).
Der Inhaber der 2. Werkstatt hat bei der Versicherung angerufen ob Nebel und Hauptscheinwerfer ganz gedeckt sind oder nur das äußere Streuglas, diese besagten es sei der ganze Scheinwerfer gedeckt.
(Es musste auf Grund des hohen defekts auch der gesamte Scheinwerfer ausgewechselt werden musste, es war schließlich er Glas-Reflektor im Scheinwerfer defekt).
Als die zweite Werkstatt die Rechnung bei meiner Versicherung einreichte, gab es ein Problem, diese sagten nämlich, dass Werkstatt nr1 bereits den selben Schaden abgerechnet hat.
Also rief ich dort an und klärte alles auf, z.B das Werkstatt nr1 nichts repariert hat und das der gesamte Schaden bei Werkstatt nr2 behoben wurde.
Dieses zog sich eine Weile, so das ich Werkstatt nr2 den Schaden aus eigener Hand bezahlen sollte. (dieses machte ich auch)
Aber nun weigert sich die Versicherung den Gesamten Schaden zu übernehmen, da angeblich nur das Streuglas des Scheinwerfers gedeckt ist.
(Aber ich weiß aus einer polizeilichen Vernehmung, das Werkstatt nr1 einen Betrag von über 600 Euro überwiesen bekommen hat).
(Die Vernehmung war wegen ermittelung wegen Versicherungsbetrug, obwohl ich die ganze Sache aufgeklärt habe, möchten die mir nicht den Schaden ersetzen)
Ich Zahlte sogar die 150 Euro selbstbeteiligung bei der Werkstatt.
Und die Versicherung weigert sich schlicht mir diese zu ersetzen, geschweige von dem Scheinwerfer (ca 400€ ).
Also es geht sich für mich um ca. 550 Euro.
Faktische Frage:
Ist bei der PKW-Teilkasko-Versicherung der Gesammte Scheinwerfer abgedeckt oder nur das äußere Streuglas?
Weil in meinem Fall der Glas-Reflektor defekt war, dieses habe ich auch noch auf digitalen Fotos und dieses kann die Werkstatt auch bezeugen.
Eigentlich wird nur das Streuglas im Rahmen der Teilkasko ersetzt, in einer Arbeitsanweisung der deutschen Versicherer gibt es eine Definition von Verglasung.
"Zur Verglasung eines Fahrzeuges gehören solche Teile, deren Funktion durch die Lichtdurchlässigkeit des Materials oder eine Spiegelwirkung bestimmt ist"
Damit könnte man versuchen auch den Reflektor durchzusetzen. _________________ MfG,
Duisburger
ich suche/benötige eine Auflistung, wo drin steht welche Sachen alles über die Teilkasko eines Pkw's abgedeckt sind, am besten mit Details ect.
Möchte meiner Vers. einen Brief senden, dass die den Schaden an meinem Scheinwerfer voll bezahlen müssen und nicht nur die Streuscheibe.
das steht alles sehr umfangreich in den vertragsbedingungen. diese sollten mit der police übersendet worden sein. detaillierter bekommt man es eigentlich gar nicht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Kann man das Glas des Scheinwerfers denn bei Ihrem KfZ überhaupt einzeln auswechseln?
Meißtens kann man dieses doch garnicht vom eigentlichen Scheinwerfer trennen...
Bei mir war übrigens auch mal ein ähnlicher Schaden, jedoch war nur das Glas defekt.
Ich habe jedoch den kompletten Scheinwerfer über meine TK ersetzt bekommen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
ist natrürlich klar, das die versicherung nicht nochmal zahlt, wenn werkstatt nr. 1 schon geld bekommen hat.
aber, wie kann das passiert sein? wurde der versicherung etwas eingereicht (kostenvoranschlag?) von werkstatt nr. 1?
wenn ich das richtig verstehe, hat werkstatt nr. 1 NICHTS repariert. oder?
nunja, bleibt die abtretungserklärung, die hätten sie rückgängig machen sollen...nachdem werkstatt nr. 1 das geld bekommen hat, kann man nur versuchen, von dieser das geld zurückzubekommen.
und dann die frage: was wurde konkret repariert, welche teile ausgetauscht. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Und die Versicherung weigert sich schlicht mir diese zu ersetzen, geschweige von dem Scheinwerfer (ca 400€ ).
Also es geht sich für mich um ca. 550 Euro.
MfG
Haben Sie eine TK ohne SB? Ich frage nur, weil Sie
Zitat:
Ich Zahlte sogar die 150 Euro selbstbeteiligung bei der Werkstatt.
Ist eine SB vereinbart, so ist diese Selbstbeteiligung auch von Ihnen selbst zu tragen...
Kann talla nur zustimmen, ich würde mir das Geld von der Werkstatt holen, sollte diese obwohl sie das Geld erhalten hat nicht zahlen, dann würde ich diese anzeigen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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...schließlich hat die werkstatt geld für leistungen erhalten, die sie nicht erbracht hat.
ursache war natütrlich die abtretungserklärung, hier ist man selbst dran schuld und kann da nicht auf die versicherung schimpfen.
blöd wäre es natürlich, wenn evtl. in der abtretungserklärung noch was von "auftragsbestätigung" o.ä. steht... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
...schließlich hat die werkstatt geld für leistungen erhalten, die sie nicht erbracht hat.
ursache war natütrlich die abtretungserklärung, hier ist man selbst dran schuld und kann da nicht auf die versicherung schimpfen.
blöd wäre es natürlich, wenn evtl. in der abtretungserklärung noch was von "auftragsbestätigung" o.ä. steht...
habe ja hinterher alles bei der versicherung aufgeklärt.
Kann ja nicht ahnen das, die Werkstatt so einen Müll veranstaltet.
Habe 150 E selbstbeteiligung, habe insgesammt ca 600€ vorkasse geleistet fakt is ich habe nur 150 € von der versicherung zurück erstattet bekommen (da die angebl. den gesammten scheinwerfer nicht tragen, aber der anderen werkstatt haben die auch ca 600 € Überwiesen, desweiteren hat die werkstatt die den Schaden nicht behoben hat Einsicht gezeigt und das Geld zurück an die Versicherung überwiesen.
Nunja werde das mal weiter abklären brauche nur schriftliche Nachweise, dass der Reflektor im Scheinwerfer mit gedeckt ist wäre nett wenn Sie links senden könnten oder Quellen wo ich meine Aussagen die ich im Brief verfasse belegen kann.
Kann man das Glas des Scheinwerfers denn bei Ihrem KfZ überhaupt einzeln auswechseln?
Meißtens kann man dieses doch garnicht vom eigentlichen Scheinwerfer trennen...
Bei mir war übrigens auch mal ein ähnlicher Schaden, jedoch war nur das Glas defekt.
Ich habe jedoch den kompletten Scheinwerfer über meine TK ersetzt bekommen...
Grüßle Dookie!
Bei (Wortsperre: Firma) gibt es auch nur die Scheiben vor dem Scheinwerfer zu kaufen (das is ja grad das schlechte, aber ich habe meines erachtens ein anrecht auf erstattung der kosten für den gesammten scheinwerfer, da der Reflektor auch defekt war.
Bei (Wortsperre: Firma) gibt es auch nur die Scheiben vor dem Scheinwerfer zu kaufen (das is ja grad das schlechte
dann wird auch nur die entsprechende scheibe bezahlt....
stefan-olsen hat folgendes geschrieben::
aber ich habe meines erachtens ein anrecht auf erstattung der kosten für den gesammten scheinwerfer, da der Reflektor auch defekt war.
und was bringt sie zu dieser ansicht?
nur weil der reflektor kaputt ist, heißt das noch lange nicht, das er auch versichert gilt...?! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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