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Kündigung vor Kündigungssperrfrist

 
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HerrMeckDonälds
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 21:58    Titel: Kündigung vor Kündigungssperrfrist Antworten mit Zitat

Guten Abend zusammen!

Ich habe mit einer Bank einen Vertrag über eine langfristige Anlage mit einem ansprechenden Zinsatz p.a (Sparplan) abgeschlossen. Diese Anlage hat einer Mindestlaufzeit von X Jahren.
Da ich aus bestimmten Gründen jedoch nun diese Anlage kündigen möchte und noch ein wenig von der Mindestlaufzeit entfernt bin, würde ich gerne wissen, welche Möglichkeiten mir bleiben, das Vertragsverhältnis zwischen mir und der Bank vor der Kündigungsperrfrist zu kündigen. Ist es realistisch auf Kulanz der Bank zu hoffen (diese konnte schon ein paar Jahre mit dem Geld arbeiten)?

Hoffe,dass der Beitrag genug verallgemeinert ist Mr. Green
Vielen Dank im Voraus! Sehr glücklich
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor es jemand anderes fragt (ich bin mehr zufällig vorbeigekommen... Lachen ): was sehen denn die AGB für einen derartigen Fall vor?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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HerrMeckDonälds
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.08.06, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die AGBs sehen vor (es gibt abweichend von den "normalen" AGBs Sonderbedinungen für diese Art der Anlage), dass die Kündigung erst nach einer bestimmten Anzahl an Jahren (hier 8 ) möglich ist.

In den AGBs steht ergänzend dazu:
"Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart (trifft ja hier zu), kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. (ist ansich gesehen noch zumutbar)

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt"

Was ist mit gesetzlichen Kündigungsrechten gemeint?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 20.08.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich halte generell ein solch lange Bindungszeit für
einen Sparvertrag für problematisch.
Hier sollte ähnlich wie bei einem Immobilienkredit eine
Kündigung, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
möglich sein.
So etwas sollte m.E. auch Teil der Sonderbedingen sein.
Das müsste man dem BGB entnehmen können.
Vielleicht kann hier ein Mod weiterhelfen.
Die AGB’s setzen nicht das BGB außer Kraft.

Gr.

ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Hier sollte ähnlich wie bei einem Immobilienkredit eine
Kündigung, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
möglich sein.


Naja, i.d.R. erhält er seine Geldanlage zu einem geringeren Zinssatz (z.B. wie Sparbuch) abgerechnet.

@HerrMeckDonälds
Falls im Sparplan- Vertrag nix Abweichendes bzw. Detailierteres zu den Ausführungen in den AGB's drinsteht, solltest du dir einen trifftigen Grund ausdenken, warum du das Geld brauchst und bei deiner Bank nachfragen.

Ob die Kündigungsanfrage realistisch ist? Wenn du noch ein großes Depot bei der gleichen Bank hast, deine Kontoführung dort läuft und der zuständige Banker einen großzügigen Moment hat, ist es sicher einfacher als wenn die Bank durch Auflösung des Vertrags dich als Kunden verliert.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

HerrMeckDonälds hat folgendes geschrieben::
Was ist mit gesetzlichen Kündigungsrechten gemeint?


im BGB sind ganz allgemein Kündigungsrechte für Verträge (aller Art) geregelt. Einschlägig könnten sein:

BGB § 313: Störung der Geschäftsgrundlage
BGB § 314: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
BGB §323: Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung
BGB §346 ff.: Rücktritt bei Verbraucherverträgen
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