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Kopien der Betriebserlaubniss???? Misses A

 
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Susanne 40
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:09    Titel: Kopien der Betriebserlaubniss???? Misses A Antworten mit Zitat

Misses A hat dem Jungen (15 Jahre) einen Roller gebraucht gekauft,
da MissesaA Angst hat das der Junge wie so oft schon seine Geldbörse verliert,
möchte Misses A dem Jungen B die Betriebserlaubniss der gedrosselten Peuguet KOPIEREN,

Misses A hat keine Ahnung wie es geht wenn die Papiere geklaut oder verloren gehen, wie soll man dann beweisen das dem JUNGEN B der Roller gehört?
LG
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 10:14    Titel: Re: Kopien der Betriebserlaubniss???? Misses A Antworten mit Zitat

Susanne 40 hat folgendes geschrieben::
Misses A hat dem Jungen (15 Jahre) einen Roller gebraucht gekauft,
da MissesaA Angst hat das der Junge wie so oft schon seine Geldbörse verliert,
möchte Misses A dem Jungen B die Betriebserlaubniss der gedrosselten Peuguet KOPIEREN,

Misses A hat keine Ahnung wie es geht wenn die Papiere geklaut oder verloren gehen, wie soll man dann beweisen das dem JUNGEN B der Roller gehört?
LG



Dann soll Sie die eben kopieren...

Mit dem Kaufvertrag vielleicht?!?
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

im falle einer verkehrskontrolle reicht eine kopie aber grundsätzlich nicht aus.
einige polizisten verstehen aber das problem und verlangen dann, das das original kurzfristig auf der polizeidienststelle nachgereicht wird.
andere verstehen das problem nicht und verlangen das gleiche und zusätzlich 5 € (?) verwarnungsgeld...

ansonsten kann man sich ja die betriebserlaubnis "für zu Hause" kopieren, und, ja auch der kaufvertrag dokumentiert den kauf.

geht das original der betriebserlaubnis verloren, kann diese über einen entsprechenden vertragshändler, oder direkt über den hersteller, anfordern.
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Susanne 40
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Anmeldungsdatum: 21.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Sie haben Misses A sehr geholfen,

LG Susanne
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
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BeitragVerfasst am: 21.08.06, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

ein bekannter musste für stolze 70€ eine neuabnahme vom tüv machen lassen!
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

für ein mofa??
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

für ein 25er roller (honda walleroo) ist schon recht alt das teil u. der tacho ist auch schon x mal durchgerattert
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 07:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ABE verloren, verlegt, mitgewaschen, verschollen oder sonstwas damit passiert .... was tun ?

Motorroller dürfen natürlich nur mit gültigen Papieren im Straßenverkehr bewegt werden. deshalb hast du jetzt ein kleines Problem : ohne Papiere ist der Spass illegal.
Dieses Problem lässt sich jedoch glücklicherweise recht einfach lösen :
Du lässt die fehlenden Papiere einfach beim Kraftfahrtbundesamt ( www.kba.de ) in Flensburg neu anfertigen. Hierzu schreibst du einen formlosen Antrag ( auch eine E-Mail ist möglich ) an das Kraftfahrtbundesamt in 24932 Flensburg mit folgenden Angaben :
genaue Typenbezeichnung des Motorrollers
die Fahrgestellnummer das Baujahr
deine vollständige Adresse.
Innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt des Antrags kommt dann der Postbote mit einer Nachnahmesendung (Kostenpunkt ca. 25 Euro) vorbei und schon hat man die benötigte ABE.
Hinweis : Ein gestohlenes Fahrzeug kann auf diesem Weg glücklicherweise nicht legelisiert werden, da vor der Ausstellung der ABE bei der Polizei nachgefragt wird, ob das betreffende Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.


das sind die infos, die ich so finde.
ich hab geschrieben, über den händler oder hersteller, was grundsätzlich auch möglich ist, wenn man dort service bietet, wird die kundenanfrage an das KBA weitergeleitet.

es sei denn, es hat sich kürzlich etwas in dieser richtung geändert, und man nun zum TÜV muß.
kann natürlich sein, daß man die BE auch beim TÜV wieder bekommt, aber scheinbar für deutlich höhere Kosten.

bei einem zulassungspflichtigen KFZ muß man zum TÜV, daß ist klar. mofas und 25er, bzw. 50er roller sind aber nicht zulassungs-, sondern nur versicherungspflichtig.

die kilometerleistung dürfte allerdings recht wenig damit zu tun haben...
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pOtH
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Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

wie schon gesagt kann ich nur wiedergeben was mir damals von meinem bekannten gesagt wurde. er hat das moped zum tüv gefahren u. er hat eine neue betriebserlaubnis bekommen.

weshalb da knapp 70€ am ende rausgekommen sind weiß ich nicht, eventuell hat der händler die betriebserlaubniss "beauftragt" u. sich dann nochmal seine zeit u. den tüvmensch bezahlen lassen!
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