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lotusblüte noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 22.08.06, 14:02 Titel: Sittenwidrigkeit bei Dahrlensverzinsung? |
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Hallo!
A nimmt einen Kredit für eine neue Geschäftsidee auf und B unterschreibt eine Bürgschaft für die Bank.
A meldet private Insolvenz an, B muss zahlen.
Die Bank berechnet für die kompletten 7 Jahre Laufzeit des Darlehns die Zinsen.
Ist dies rechtens? Darf die Bank die Zinsen über die kompletten 7 Jahre Laufzeit berechnen oder ist dies Sittenwidrig (wenn man das so nennen kann/ darf? )?
Liebe Grüße!!! |
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stejen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2005 Beiträge: 162 Wohnort: Erde
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Verfasst am: 22.08.06, 14:19 Titel: |
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Wenn A nicht zahlt, kann die Bank grundsätzlich ihre noch offene Forderung gegen den Bürgen geltend machen. ABER: ein paar Fragen zur Bürgschaft: war die Bürgschaft betragsmäßig beschränkt oder unbeschränkt, zum Bürgen: wie waren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgen zum Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme, Hausfrau, Job, Student oder was?, geht es um einen fünfstelligen, sechsstelligen, siebenstelligen Betrag? Aus den Antworten zu diesen Punkten ließe sich eventuell eine Sittenwidrigkeit ableiten, aus der dargestellten Forderung der Bank bisher nicht. |
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lotusblüte noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 22.08.06, 14:32 Titel: Danke für die schnelle Antwort! |
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Hallo!!!
Person B war und ist zu dem Zeitpunkt der Bürgschaftsunterzeichnung Rentner. Die Bürgschaft besteht aus einer Grundschuld von 75.000 €, die zu Lasten, des Eigenheimes von B geht.
B ist heute 70 Jahre!
Danke!!! Vielen DANKE!!! |
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lotusblüte noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 3 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 24.08.06, 16:51 Titel: Aussichtslos oder hat keiner eine Meinung |
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Brauche Hilfe!!! |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.08.06, 17:21 Titel: |
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@ lotusblüte
Sorry da will ich nichts falsches sagen.
Ich habe vom Bürgschaftsrecht keine Ahnung, kann auch sehr
kompliziert sein und der MOD ist, vermute ich im Urlaub.
Vielleicht nächste Woche.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.08.06, 22:07 Titel: |
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wenn jemand ein pfandobjekt hat und darauf eine grundschuld eintragen lässt, um dafür für jemand anderen zu bürgen, dann ist das nicht sittenwidrig
wie kommst du auf so eine idee
sofern der bürge im vollbesitz seiner geistigen fähigkeiten war, ist daran nichts verwerfliches
dass jemand rentner ist, ist kein indiz dafür, dass er mit seinem vermögen nicht mehr bürgen darf...oder wie soll ich deinen hinweis darauf deuten
fazit
eine bürgschaft sollte man sich sehr gut überlegen, weil man jederzeit für den kredit in anspruch genommen werden kann _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.08.06, 22:24 Titel: |
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@Zickenlatein,
Um Sie zu zitieren
wat sull dä Quatsch
hier geht es einmal darum, um welche Art der Bürgschaft es sich handelt.
Leitet sich daraus ab, dass für sieben Jahre der Zins berechnet werden kann?
Kann die Bank eventuell nur Vorfälligkeit beanspruchen?
Da es sich um eine Geschäftsidee handelte, ist auch noch die Kreditvergabe,
bzw. die Art des Kredites womöglich von Bedeutung.
War eventuell überhaupt die Hereinnahme dieses Bürgen sittenwidrig, unter
dem Aspekt des besonderen Risikos des Kredites?
Wurden Fördermittel eingesetzt?
Usw.
Bitte Sie sind dran.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.08.06, 22:36 Titel: |
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sicher gibt es in letzter zeit einige urteile, in denen gerichte über die sittenwidrigkeit zB von mithaftenden ehefrauen ohne einkommen, die für einen bankkredit des ehemannes für dessen geschäftsbetrieb o.ä. hafteten, entschieden haben, und zwar zuungunsten der bank, die von diesem tatbestand der einkommenslosigkeit des gesamtschuldners oder bürgen wusste
aber hier ging es im eingangsposting doch darum, eine bürgschaft perse als sittenwidrig zu bezeichnen, nur weil jemand rentner ist und sein haus verpfändet
und so kann man mE nicht argumentieren
und da wir die fakten nicht kennen, können wir zu dem speziellen fall hier gar nichts sagen
dazu müssten wir ja einsicht in die unterlagen haben  _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.08.06, 23:05 Titel: |
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@zickenlatein
Ja das ist schon klar.
Sittenwidrigkeit, war hier m.E. nicht die Bürgschaft allgemein gemeint,
sondern auch, oder gerade auf den Bezug der siebenjährigen Zinsforderung der Bank.
Der MOD könnte zumindest allgemein gültige Aussagen treffen.
Ich kann es nicht.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.08.06, 08:42 Titel: |
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ja, zet-pee-ohh, das mag schon sein...
aber es kommt auf den vertrag mit der bank an
bevor wir da im nebel stochern, kann man in unkenntnis der fakten nichts sagen
wenn hier der vertrag wegen sittenwidrigkeit angefochten werden soll,muss man schon schwere geschütze auffahren können _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 26.08.06, 11:59 Titel: |
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Hallo,
die Bank darf (an Zinsen) berechnen:
- die vertraglich vereinbarten Zinsen seit Auszahlung bis zur Kündigung
- wenn eine Zinsfestschreibung vereinbart war, eine Vorfälligkeitsentschädigung
- 8 % plus Basiszinssatz Verzugszinsen ab Kündigung bis Zahlung |
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