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Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

 
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Caterina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 13:01    Titel: Kraftfahrzeug-Sicherungsschein Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand hat ein Auto gekauft und soll nun noch einen Antrag für einen Kraftfahrzeug-Sicherungsschein unterschreiben. Was hat das für eine Bedeutung? Ich verstehe das so, dass im Schadensfall das Geld der KFZ-Versicherung an den Kreditgeber gezahlt wird. Ist alles ziemlich wirr. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!
Caterina
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 13:12    Titel: Re: Kraftfahrzeug-Sicherungsschein Antworten mit Zitat

Caterina hat folgendes geschrieben::
Hallo,

jemand hat ein Auto gekauft und soll nun noch einen Antrag für einen Kraftfahrzeug-Sicherungsschein unterschreiben. Was hat das für eine Bedeutung? Ich verstehe das so, dass im Schadensfall das Geld der KFZ-Versicherung an den Kreditgeber gezahlt wird. Ist alles ziemlich wirr. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank!
Caterina



Es hat wohl damit was zu tun, dass ohne das Wissen und die Zustimmung der Bank das Auto nicht verkauft werden kann.

Bei einem Ab-/Ummelden benötigt man den Fahrzeugschein bzw. dieser wird zurückgegeben... dabei sehen die auf der Zulassungsstelle dann wohl, dass das Auto eigentlich nur mit Zustimmung der Bank verkauft werden kann...

Immerhin gehört das Auto ja zumindest noch zu einem Teil der Bank...


Zitat:
Der Leasinggeber erhält einen "Sicherungsschein" der Versicherungsgesellschaft, mit dem eine Versicherung für fremde Rechnung begründet wird. Die Leasinggesellschaft besitzt mit dem Sicherungsschein nach § 75 Abs. 1 VVG die Rechte aus dem Versicherungsvertrag und wird somit im Schadenfall benachrichtigt und entscheidet über den Erhalt der Entschädigung.

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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

einfacher wäre es, wenn der kfz-brief beim kreditgeber verbleibt, das kann dann auch per vertrag geregelt werden.
_________________
MfG,
Duisburger

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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
einfacher wäre es, wenn der kfz-brief beim kreditgeber verbleibt, das kann dann auch per vertrag geregelt werden.



Jupp stimmt schon...

Im Grunde ist es eben eine Versicherungsbestätigung bei der, der Erwerber zahlt und die Bank die Rechte am Vertrag hat.

Zitat:
Leasing/Sicherungsschein
Wird ein Fahrzeug geleast, verlangt die Leasinggesellschaft in der Regel den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall leistet die Versicherungsgesellschaft an die Leasinggesellschaft. Die Versicherung erstellt als Bestätigung für die Leasinggesellschaft einen Sicherungsschein über die Vertragsdauer und die Versicherungsleistungen des Vertrages.

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Caterina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Den Fahrzeugbrief hat ja sowieso die Bank.
Wenn man das Auto verkaufen will, muss man es erst bei der Bank ablösen, bekommt dann den Brief zugeschickt und dann kann man erst das Fahrzeug abmelden.
Irgendwo wittere ich da einen Haken bei diesem Sicherungsschein.

Danke für die Antworten!
Caterina
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

Der Kraftfahrzeugschein sagt nichts über den Eigentümer eines Fahrzeugs aus.

Daher ist ein Sicherungsschein eine Art Vertrag, das der Bank das Kfz gehört bis es vollständig bezahlt ist und der Brief solange als Sicherheit bei der Bank verbleibt.

Das ist aber vollkommen normal.

Mano
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Für ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug verlangt der Kreditgeber eine Vollkaskoversicherung.

Mit dem Sicherungsschein bestätigt der Versicherer, daß eine solche besteht. Die Vollkaskoversicherung ist in dem Fall eine "Versicherung für fremde Rechnung", d.h., daß die Rechte aus dem Vollkaskovertrag beim Kreditgeber liegen.

Bei einem Vollkaskoschaden rechnet die Versicherung mit dem Kreditinstitut ab bzw. erteilt diese die Reparaturfreigabe und/ kann die Zahlungen an sich verlangen.

Mit dem Austellen des Sicherungsscheines erhält somit auch die Versicherung Kenntnis davon, daß das Auto finanziert ist.

Das ist normales Geschäftsgebaren.

Man möge sich einfach vorstellen, daß ein vollfinanziertes Fahrzeug zu Schrott gefahren wird, der Kredit- und Versicherungsnehmer die Entschädigungsleistung kassiert und damit verschwindet...
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::
Man möge sich einfach vorstellen, daß ein vollfinanziertes Fahrzeug zu Schrott gefahren wird, der Kredit- und Versicherungsnehmer die Entschädigungsleistung kassiert und damit verschwindet...


So habe ich mit mit 8 Ferraris meine erste Millionen gemacht ^^
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MfG,
Duisburger

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