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Rentenversicherungsaustritt möglich???

 
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TheRuben
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:03    Titel: Rentenversicherungsaustritt möglich??? Antworten mit Zitat

hallo,

mich würde folgendes interessieren:

Person A wechselt zum Monatsanfang zu einem neuen Unternehmen, dabei möchte er aus der Rentenversicherung austreten, da er sich privat um ein vielfaches besser absichern kann.

Ist dies möglich, oder hilft nur der Schritt ins Ausland???
_________________
Grüsse TheRuben!
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Meinen Sie die gesetzliche Rentenversicherung?
Hier ist ein "Austritt" in der Regel nicht möglich, da grundsätzlich Versicherungspflicht bei Beschäftigungen besteht.
Es besteht jedoch nach § 6 SGB VI unter Umständen die Möglichkeit, sich befreien zu lassen. Dies ist unter anderem z.B. bei Anwälten möglich, wenn diese über das Versorgungswerk der Anwälte rentenversichert sind.
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TheRuben
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 38
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ja richtig, ich meinte einen Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was wäre nun wenn Person A keiner der genannten Berufsgruppen angehört, sondern vielleicht ein normaler Techniker ist. Gibt es da eine Möglichkeit?
Was wäre wenn A sich selbständig machen würde?

Danke schonmal!
_________________
Grüsse TheRuben!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

TheRuben hat folgendes geschrieben::
Ja richtig, ich meinte einen Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was wäre nun wenn Person A keiner der genannten Berufsgruppen angehört, sondern vielleicht ein normaler Techniker ist. Gibt es da eine Möglichkeit?
Was wäre wenn A sich selbständig machen würde?

Danke schonmal!


Uns wer soll die Renten der Eltern/Großeltern zahlen ???
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.08.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Als Selbstständiger kannst du dich zwar freiwillig in der GRV versichern (zahlst dann AG und AN-Anteil) aber verpflichtet bist du nicht dazu. Also wenn du Selbstständig bist, kannst du dich privat rentenversichern und zahlst nicht mehr in die GRV ein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung
http://de.wikipedia.org/wiki/Altersvorsorge#Private_Vorsorge

Da der Staat uns Bürger zu mehr Eigenverantwortung und Eigenleistung anhält, finde ich es legitim, über die private Absicherung zu Ungunsten der gesetzlichen nachzudenken. Versorgung der Eltern/Großeltern hin oder her. Bei mir zumindest ist es ja gerade die Elterngeneration, die den frühzeitigen Umbau des Rentensystems verpennt hat (sorry, aber so ist es nunmal - wir baden heute und in den nächsten Jahrzehnten die Fehler der letzten 30-40 Jahre aus).

Bei den abhängig Beschäftigten (also Zwangszahlern in die GRV) wird ja ZUSÄTZLICH erwartet, dass sie sich noch privat versichern. Wer also die Möglichkeit hat, sich NUR privat abzusichern, der wird dieses ja wohl nutzen und wer darüber meckert, darf gerne mehr eigenes Geld an die Rentenkasse spenden als er müsste.... Just my two cent...

Grüße, Stefan
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vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Als Selbstständiger kannst du dich zwar freiwillig in der GRV versichern (zahlst dann AG und AN-Anteil) aber verpflichtet bist du nicht dazu.


Nu ma langsam, von dieser Regel gibt´s ne ganze Menge Ausnahmen. Siehe dazu die genannten Webseiten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.08.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt ja auch - also der Vollständigkeit halbern ein Zitat:

Zitat:
Pflichtmitglieder sind unter anderem auch:

- selbstständige Handwerker in den ersten 18 Jahren ihrer Berufstätigkeit
- weitere selbstständig Tätige wie Hebammen, Seelotsen, Künstler, Publizisten, Küstenschiffer und Küstenfischer, Ich-AGs, Lehrer, Erzieher
- Scheinselbstständige
- Gewerbetreibende, die keine sozialversicherungspflichtigen (mindestens Midijob) beschäftigen

Quelle: www.wikipedia.de - Auszug
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