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Lieschen Müller kauft in einem Drogeriemarkt eine Armbanduhr für 5.- €. Sie denkt, da mach ich nicht viel kaputt: 24 Monate Garantie und wenn dann was kaputt ist, werf ich sie weg, weil sie ihr Geld verdient hat.
Was aber, wenn sie schon nach ein paar Tagen den Geist aufgibt?
Lieschen Müller liest den Garantieschein durch, da steht, dass sie die Uhr im Garantiefall an den Hersteller oder dessen Vertriebsorganisation senden soll und 7.- € für Rückporto beilegen soll. Folglich zahlt sie für Hin- und Rückporto zusammengerechnet 14.- €.
Ist das rechtlich in Ordnung?
Natuerlich. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Warum geht Lieschen denn nicht zurueck ins Geschaeft und beruft sich auf die Gewaehrleistung. Das waere am Anfang viel einfacher.
Die Uhr ist ja noch in Ordnung. Lieschen Müller wollte sich nur mal im Vorfeld über den Garantiefall schlau machen. Die Uhr wurde erst gestern gekauft.
Sind Garantie und Gewährleistung nicht zwei verschiedene Sachen?
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