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Frage zur Transportversicherung bei Paketdiensten

 
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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 16:41    Titel: Frage zur Transportversicherung bei Paketdiensten Antworten mit Zitat

Bei den meisten Paketdiensten ist ein nationales Paket standardmäßig mit 500 Euro versichert. Was passiert wenn das Paket auf dem Versandweg verloren geht? Bekommt man dann automatisch die 500 Euro oder nur den tatsächlichen Warenwert? Muss man den Inhalt des Pakets und den Warenwert nachweisen?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich ist nur der tatsächliche Wert der Ware zu regulieren. Der Nachweis über den Wert des Inhalts des verschwundenen Pakets nachzuweisen obliegt dem Anspruchsteller.
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MfG,
Duisburger

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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was passiert wenn man z.B. ein 30 Jahre altes Porzellan Service verschickt, wovon man natürlich keine Rechnung mehr besitzt. Heißt das dann man bekommt überhaupt kein Geld?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

sofern sie beweisen können, dass es ein 300 jahres altes service war gibt es kein problem.
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MfG,
Duisburger

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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 06:19    Titel: Antworten mit Zitat

markush hat folgendes geschrieben::

....wenn man z.B. ein 30 Jahre altes Porzellan Service verschickt....


Duisburger hat folgendes geschrieben::
sofern sie beweisen können, dass es ein 300 jahres altes service war


Frage Frage

Aber sonst hat der Duisburger natürlich recht. Der Geschädigte muss die Höhe seines Schadens nachweisen. Eine Anschaffungsrechnung ist dafür nicht immer erforderlich. Eine genaue Beschreibung der Sachen und des Zustandes vor dem Schaden kann auch ausreichen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

pardon, so alt wollte ich das service nun nicht machen....das wären ja eher tonscherben als porzellan.

oft reicht auch, z.b. bei versand von waren einer online-auktion, der ausdruck der auktion und der nachweis über den kaufpreis des höchstbieters.
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MfG,
Duisburger

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markush
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie kann man beweisen, dass man eine Sache die man besitzt, tatsächlich in dem Paket versendet hat? Wenn ein versichertes Paket verloren geht, dessen Inhalt z.B. nur einen Wert von 50 Euro hat, dann könnte man doch einfach sich eine andere teurere Wertsache mit ähnlichem Gewicht suchen, wo man noch eine Rechnung hat und behaupten das hätte man versendet. Würde das funktionieren?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

theoretisch ist das möglich, fällt halt in den bereich des "betruges".

was passiert, wenn das paket nach einigen wochen doch wieder irgendwo gefunden wird? passiert immer wieder, daß ein paket einfach nur "vergessen" wurde.

dann hat man ein ganz schönes problem an der backe. da versteht der paketdienst dann auch keinen spaß mehr, und rennt wild winkend zum staatsanwalt...
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