Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankenkasse bei Ausbildung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankenkasse bei Ausbildung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schraps
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 10:22    Titel: Krankenkasse bei Ausbildung Antworten mit Zitat

Meine Tochter hat im August eine Ausbildung zum Pferdewirt begonnen. Sie mußte sich eine eigene Krankenkasse suchen. Ich habe jetzt von einer Bekannten erfahren das sie hätte auch weiter Familienversichert bleiben können. Im Gesetz (SGB5) dazu steht folgendes Kinder sind Familienversichert bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus.
Die Krankenkasse macht Unterschiede zwischen schulischer Ausbildung und betrieblicher Ausbildung.
Meine Frage wäre ob sie nun sich selber versichern muß oder über mich weiter Familienversichert bleiben kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das Wort "Berufsausbildung" aus dem § 10 ist ein Begriff, über den man Bücher schreiben könnte.

Während einer normalen betrieblichen Ausbildung ist man grds. selbst krankenversichert, nicht familienversichert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
...Während einer normalen betrieblichen Ausbildung ist man grds. selbst krankenversicherungspflichtig, nicht familienversichert.


habe den Satz mal ergänzt, der Autor möge es mir nachsehen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dermayer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 22.08.06, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Und man sollte auch Absatz 1 des § 10 SGV V lesen..und dort die Nr. 5...

[Tippfehler beseitigt]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

dermayer hat folgendes geschrieben::
Und man sollte auch Absatz 1 des § 10 SGV V lesen..und dort die Nr. 5...
Weshalb bis zum § 10 SGB V lesen? Im § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V steht doch schon, das Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungspflichtig sind. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dermayer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
dermayer hat folgendes geschrieben::
Und man sollte auch Absatz 1 des § 10 SGV V lesen..und dort die Nr. 5...
Weshalb bis zum § 10 SGB V lesen? Im § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V steht doch schon, das Auszubildende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, versicherungspflichtig sind. Winken


Wo Du recht hast, hast recht... mus glaub doch mal wieder mehr im SGB lesen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.