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Darlehenskündigung bei ausbleibenden Raten

 
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goodgirl
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 15:31    Titel: Darlehenskündigung bei ausbleibenden Raten Antworten mit Zitat

hallo,

es stellt sich folgender Sachverhalt:

Eine Bank gewährt ein Darlehen und Bankkunde A zahlt mehrfach hintereinander nicht die vereinbarten Raten an die Bank. Die Bank kündigt daraufhin das Darlehen.

Auf welche Rechtsnormen kann sich die Bank bei ihrer Kündigung stützen?

§ 323 I? Wie sieht es dann mit einer Frist aus?

§ 314 I? mehrmals hinereinander Raten nicht gezahlt = wichtiger Grund?
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Goodgirl

ist der Kunde mit mehreren Raten, in aller Regel sind dies zwei bis drei,
in Verzug liegt hier wohl eher eine Vertragsverletzung vor.

In diesem Fall muss also eine Abmahnung, bzw. Gelegenheit der
Abhilfe gegeben werden
Ausnahme!

Banken AGB § 19 Kündigung aus wichtigem Grund mit Bezug
auf BGB § 323 Abs 2

In diesem Fall geht die Bank beispielsweise von einer Leistungsverweigerung
aus.
Dann greift wieder Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist.

Gr.

ZetPeO
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David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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goodgirl
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::

Banken AGB § 19 Kündigung aus wichtigem Grund mit Bezug
auf BGB § 323 Abs 2


hmm, was hat es denn eigentlich mit diesen Banken AGB auf sich? Sind die bei jeder Bank gleich? Zumindest die Hausnummern scheinen dann ja gleich zu sein, oder?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 23.08.06, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

@goodgirl

also was es damit sich auf sich hat ...hmm,
Kleingedrucktes halt, aber mit großer Bedeutung! Winken
Gehen Sie davon aus, dass sie inhaltlich gleich sind.

aber folgende Links helfen Ihnen vielleicht weiter
im speziellen:
http://www.bankenverband.de/index.asp?channel=101758&art=936
im allgemeinen:
http://www.bankenverband.de/index.asp

Die Nummern der §§ in den AGB's können tatsächlich
unterschiedlich sein, aber nicht innerhalb einer
Bankengruppe.
Inhaltlich könnte also § 18 der Bank A
dem § 19 der Bank B entsprechen.
Ist mir aber jetzt so spontan nichts bekannt weil,
Sorry, unerheblich.

Gr.

ZetPeO
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goodgirl
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Anmeldungsdatum: 23.08.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

kk, thx.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da wir nicht wissen, von welchem Darlehen wir reden, hier noch ein bescheidener Hinweis auf BGB § 498.
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