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Firma A bestellt für ein Schwesterwerk in Süd-Korea zollpflichtige Waren und erlebt eine böse Überraschung über die Höhe der Einfuhrzölle.
Wie kann Firma A dies in Zukunft vermeiden?
Verstehe ich den Sachverhalt richtig?
Firma A in Deutschland kauft für ein Schwesterwerk in Südkorea auf dem Weltmarkt Waren ein, überführt diese in der EG in den zollrechtlich freien Verkehr, zahlt sdie entstandenen Einfuhrabgaben und exportiert die Waren nach Südkorea?
Wenn ja, sollte Firma A die Waren hier nicht mehr in den freien Verkehr überführen, sondern sofort nach Südkorea exportieren-ist dies nicht möglich, sondern sollen die Waren hier noch eine Weile gelagert werden, können die Waren ohne Entstehung von Einfuhrabgaben in ein Zolllager überführt werden, dass zu diesem Zwecke bewilligt werden kann.
Zitat:
Wie kann Firma A diese Zölle im Vorfeld abschätzen?
Auskunft über die Höhe der in Deutschland geltenden Zollstätze gibt u.a. das Zollinfocenter. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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