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Verfasst am: 24.08.06, 16:28 Titel: Zahlung unter Vorbehalt - Verjährung?
Hallo,
unter Vorbehalt geleistete Zahlungen (bspw. Abschlagszahlungen an einen Energieversorger) müssen innerhalb von zwei Jahren eingeklagt werden, ansonsten verfallen diese??
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