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Verfasst am: 24.08.06, 14:56 Titel: Abwasserrohrversatz durch Erdbewegung ein Elementarschaden ?
Hallo,
ist ein, durch Erdverschiebung verschobenes Abwasserrohr innerhalb des Hausgrundstückes durch die Wohngebäudeversicherung, in der auch Elementarschäden wie Erdbeben versichert sind, versichert ?
Wenn ja, muss der Schaden unmittelbar nach einem Erdbeben aufgetreten sein um ihn geltend zu machen oder spielt dies keine Rolle ?
Nehmen wir mal an, bei einem Hausbesitzer verstopft regelmässig die Hauptabwasserleitung im Bereich seines Grundstückes.
Nun wurde festgestellt, dass sich durch irgendwelche Erdbewegungen das Rohrsystem sich verschoben hat und nun gibt es an einer Rohrmuffe einen Versatz.
An diesem Versatz staut sich das Klopapier mit der Zeit und dadurch kommt es irgendwann zur Verstopfung.
Nun ist dieses Problem jedoch nicht zeitnah mit einem Erdbeben in Verbindung zu bringen, da sich dieser Prozess wohl über Jahre ereignet hat.
Ist nun dieser Fall über die Versicherung abgedeckt ?
Und wie sähe es aus, wenn das Problem kein Rohrversatz, sondern eine eingewachsene Wurzel wäre, wäre dies dann versichert ?
Ich halte es eher für unwahrscheinlich, das der Schaden tatsächlich durch ein Erdbeben verursacht wurde, wesentlich wahrscheinlicher ist der "natürliche Versatz" an den Muffen. Der Nachweis Ihrerseits wird sicherlich auch schwer zu führen.
Üblicherweise ist der Muffenversatz kein Rohrbruch und von daher gemäß VGB nicht gedeckt.
Melden können Sie den Schaden dennoch, aber ich würde eher mit der Ablehnung rechnen.
Eine Anfrage bei der Versicherung brachte folgender Antwort:
"Elementarschäden (z.B. durch Erdbeben) sind Schäden die eher an die Substanz (Standfestigkeit) des Hauses gehen (z.B. grosse Risse in den Wänden) ob da ein Schaden des Rohrsystems dazugehört ist eher auszuschliessen."
Was bezeichnet man nun als "Elementarschäden" ?
Eine defektes Abwassersystem, bedingt durch Erdbeben, sehe ich schon als Elementarschaden an, oder sehe ich das falsch ?
Spielt es bei diesem Schaden auch keine Rolle, ob das Haus in einem "Erdbebengebiet" steht (Oberrheingraben) ?
Es kommt hier jährlich zu mehreren kleinen Beben und somit ist das Erdreich doch hier mehr in Bewegung und dass da sich das Rohrsystem dann doch eher verschiebt ist doch nachzuvollziehen !
Falls die Reperaturkostenübernahme doch abgelehnt würde, gibt es eine andere Versicherung, worüber man solch einen Schaden absichern kann ?
Es sind doch recht hohe Kosten, die durch diese Reperatur entstehen, denn das Rohrsystem liegt ja UNTERM Haus, und läuft somit unter dem Keller hindurch.
Da die Verstopfung und somit der Versatz mitten unter dem Keller liegt, müsste man das Fundament aufspitzen, was doch mit enormen Kosten verbunden ist.
Gruss Rudi
Zuletzt bearbeitet von Klein_Rudi am 24.08.06, 19:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich habe nun gerade mal meine Rechnungen durchsucht und habe dabei festgestellt, dass das Problem mit dem verstopften Rohr, das allererste mal im Frühjahr 2005 aufgetreten war und das sind genau 4 Monate nach einem schweren Erdbeben welches sich bei uns ereignet hatte (Epizentrum war rund 35 Km entfernt, die Stärke war 5,36 auf der Richterskala).
Da nach gründlicher Reinigung des Rohres, es dann immer 4-5 Monate dauert, bis das Rohr wieder verstopft ist, so würde der Zeitpunkt der ersten Verstopfung, nämlich ziemlich genau 4 Monate nach dem Erdbeben, doch genau passen, sodass die Ursache wohl doch das Beben gewesen sein müsste !
Würde diese Tatsache nun den Sachverhalt entscheidend verändern ?
Jedoch wie kann ich beweisen, dass sich die Verstopfung wirklich das erste mal im Frühjahr 2004 ereignet hatte ?
Zumindest habe ich eine Rechnung über die Rohrreinigung von diesem Zeitpunkt, jedoch beweist diese ja nicht, dass nicht auch schon zuvor Verstopfungen behoben wurden !
Kann dies sein, bin ich nun in der Beweispflicht und muss irgendwie nachweisen, dass die Verstopfung im Frühjahr 2004 wirklich die erste war ?
Ich sehe kaum eine Chance, daß der Versicherer diesen Schaden reguliert.
Hier eine versicherungstechnische Umschreibung für ein Erdbeben:
3. Erdbeben
a) Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des
Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im
Erdinnern ausgelöst wird.
b) Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer
nachweist, daß
ba) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in
der Umgebung des Versicherungsortes Schäden
an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an
ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet
hat oder
bb) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes
des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen
befunden haben, nur durch ein Erdbeben entstanden
sein kann.
Einen Nachweis zu führen, ohne daß am Haus selbst oder in der näheren Umgebung weitere Schäden aufgetreten sind, halte ich für nahezu unmöglich.
Bei einem Erdbeben geht nicht nur das Abwasser-Rohr zu Bruch, da zeigen sich auch Risse im Mauerwerk. Und ob die (wie auch ein Muffenversatz) frisch oder alt sind lässt sich sehr einfach feststellen... Selbst das Alter der Risse ist auf wenige Wochen genau zu bestimmen.
Zugegeben: Bei Rissen im Mauerwerk einfacher als bei einem Muffenversatz, aber der Nachweis über den Zeitpunkt ist zu führen. Allerdings ist der Kostenaufwand für den Nachweis recht unterschiedlich, bei Rissen im Mauerwerk tendiert er gegen Null, bei einem Muffenversatz kann das in die Tausende gehen. Zumal der Versicherer dabei sicher gerne zugegen sein wird bzw. einen Sachverständigen schicken würde wenn die Schadenstelle freigelegt wird (vor Beginn der Stemm-/Baggerarbeiten).
Und die Kosten für den Nachweis sind erst einmal vom Anspruchsteller / VN zu tragen _________________ MfG,
Duisburger
hmmm, ich frage mich jetzt aber, gegen welche Schäden das Wassersystem (Zu- sowie Abwasser) dann überhaupt versichert ist ?
In der Polise ist es mit aufgenommen, doch wenn solch ein Schaden nicht reguliert wird, welche Schäden sind dann versichert ?
Würde die Versicherung zahlen, wenn es nicht "nur" ein Muffenversatz wäre, sondern ein kompletter Rohrbruch ?
Zitat:
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer
nachweist, daß
ba) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in
der Umgebung des Versicherungsortes Schäden
an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an
ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet
hat
Wofür versichere ich dann ein Haus überhaupt gegen Erdbeben ???
Wenn dieser Satz wirklich so stimmt, so habe ich bei Schäden, die durch ein Erdbeben entstanden sind ja überhaupt keine Changse es über die Versicherung abzuwickeln, denn einen Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude ZUVOR in einem EINWANDFREIEN Zustand war, ist wohl ziemlich schwer, da kann die Versicherung sich ja immer rauswinden.
hmmm, ich frage mich jetzt aber, gegen welche Schäden das Wassersystem (Zu- sowie Abwasser) dann überhaupt versichert ist ?
die versicherten gefahren stehen mit sicherheit unter "leitungungswasser-versicherung", meist unter den den ersten 10 §§. dort sind auch die versicherten einwirkungen genannt. ich zitiere mal x-beliebig und ohne anrecht auf vollständigkeit:
Zitat:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden.
Leitungswasser im Sinn dieser Bedingungen ist Wasser, das
1. aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
2. aus den sonstigen mit dem Rohrsystem fest verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung,
3. aus den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
bestimmungswidrig ausgetreten ist.
das heißt erst einmal sinngemäß das die folgeschäden durch das bestimmungwidrig ausgetretende lw versichert sind. in der praxis und rechtsprechung hat sich abweichend dazu durchgesetzt, dass auch die behebung der eigentlichen schadenursache, nämlich die behebung des rohrbruches selbst versichert ist.
dies begründet sich auf
Zitat:
Die Versicherung von Gebäuden umfaßt auch
1. innerhalb des versicherten Gebäudes
* aa) Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung;
* bb) Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen, Wassermessern, Heizkörpern, Heizkesseln oder Boilern oder an vergleichbaren Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung oder an Sprinkler- oder Berieselungsanlagen;
2. außerhalb des versicherten Gebäudes Frost- und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung, soweit
* aa) die Rohre der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und
* bb) die Rohre sich innerhalb des Grundstücks befinden, auf dem das versicherte Gebäude steht, und außerdem
* cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen zu tragen sind.
[....]
hier ist -wie unschwer erkennbar- außerhalb des gebäudes immer auf die rohre der wasserversorgung abgestellt, die rohre der entsorgung sind nicht benannt und demnach die (folge)schäden auch nicht versichert.
nur einmal nebenbei: es gibt eine reihe von versicherern, die die rohrbrüche an ableitungsrohren außerhalb des versicherten gebäudes (egal, ob auf oder außerhalb des versicherten grundstücks) ausschließen - aber genauso gut gibt es versicherer die diese gefahren und folgeschäden noch einschließen, ggf. auch mit einer höchstentschädigungsleistung und/oder gegen mehrbeitrag.
jetzt kommt es auf die schadenursache an: normalerweise ist es egal, ob der bruch durch erdbeben, mangelnde instandhaltung oder alterungsbedingt entsteht. solange ein bruch vorhanden ist wäre der gebäude-lw-vr dran.
jetzt kommen wir zu nächsten feinheit:
es kommt die frage auf: "wer gräbt schon alle x jahre sein kanalrohr auf um beschädigungen zu erkennen":
dazu sei gesagt: die landesbauordnung schreibt z.b. in nrw vor, das die abflußleitungen in regelmäßigen abständen vom eigentümer auf dichtigkeit gem. din geprüft werden müssen. die erstmalige prüfung hängt ab vom gebiet (wasser-schutz-zonen-klasse) und alter der anlage.... das dürfte mittlerweile aber brd-weit einheitlich sein. der wasser-entsorger dürfte auf die prüflicht aufmerksam gemacht haben.
alternativ zum aufgraben kommt die sog. "inliner-sanierung" in betracht. dabei wird das rohr im bereich des defekts von innen mit einer polyester-harz-mischung verkleidet.
die versicherte gefahr erdbeben stellt wiederum (wie bereits angeführt) ab auf die naturbedingte erschütterung des bodens und wenn dadurch der behauptetet schaden eingetreten ist.
lange rede - kurzer sinn:
sind sie allein betroffen haben sie keine chance.
haben (fast) alle nachbarn von ihnen oder zumindest im umkreis des epizentrum gleichartige schäden, die zudem zeitnah zum erdbeben-ereignis aufgetreten sind, so hätten sie evlt. eine chance auf schadenausgleich durch die entsprechende versicherungs-klausel. _________________ MfG,
Duisburger
mal langsam: die Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) haben wir auf der einen Seite. Diese Schäden sind versicher- und abgrenzbar.
Zudem gibt es die Elementarschäden-Versicherung - Erdrutsch, Erdsenkung (kommt hier auch nicht in Betracht), Vulkanausbrüche, Überschwemmung usw..
Ein kaputtes Abflußrohr kann man nicht über die Versicherung abrechnen.
Tagelang könnte man hier weiter disputieren/diskutieren, was ein Rohrbruch/Leitungswasserschaden ist, was ein Erdbeben ist. Beides kommt für diesen Fall nicht in Betracht. Steht in den Bedingungen.
Man versichert ein Haus gegen Elementarschäden (hier Erdbeben), weil man den Schaden ersetzt bekommt, wenn das ganze Haus und die Häuser in der Umgebung wackeln und auf Grund des Erdbebens Schäden entstanden sind. Das ist problemlos nachweisbar.
Bei einem Erdbeben: es wackelt das ganze Haus und trägt Schäden davon, niemals geht nur eine Abwasserleitung kaputt...vor allem dann nicht, wenn diese Leitung unter dem ansonsten unbeschädigten Haus verläuft.
Hinzu kommt das Abwiegeln... "was wäre, wenn eine Baumwurzel in das Rohr eingewachsen wäre?"
ich stehe nun eben vor dem Problem, dass die Abwasserleitung UNTER dem Hausfundament verläuft und wenn eine Inlinesanierung nicht möglich wäre, es ein enormer Aufwand wäre, dieses Rohr freizulegen.
So eine Reperatur lässt mein Finanzhaushalt momentan nicht zu !
Da so ein Rohrschaden doch recht beträchtlich ist und ich ja eigentlich keinerlei Möglichkeit habe, so einen Schaden vorzubeugen, bin ich im Prinziep so einem Schaden hilflos ausgeliefert und deswegen war ich der Meinung, dass man so ein Risiko doch irgendwie versichern können müsste.
ich stehe nun eben vor dem Problem, dass die Abwasserleitung UNTER dem Hausfundament verläuft und wenn eine Inlinesanierung nicht möglich wäre, es ein enormer Aufwand wäre, dieses Rohr freizulegen.
So eine Reperatur lässt mein Finanzhaushalt momentan nicht zu !
Da so ein Rohrschaden doch recht beträchtlich ist und ich ja eigentlich keinerlei Möglichkeit habe, so einen Schaden vorzubeugen, bin ich im Prinziep so einem Schaden hilflos ausgeliefert und deswegen war ich der Meinung, dass man so ein Risiko doch irgendwie versichern können müsste.
Gruss Rudi
das finanzielle Problem, das Sie hier ansprechen, haben natürlich auch die Versicherer erkannt und daher den entsprechenden Versicherungsschutz nach und nach aus den Versicherungsbedingungen genommen.
Hintergrund ist eigentlich das Alter und der Zustand der Abwasserrohre. Die Gebäudesubstanz bewegt sich -zumindest in meinem Bereich- bei einem durchschnittlichen Alter von ca. 60 Jahren. Da sind die Abwassersysteme halt hin.
Dazu kommt die geänderte Landesbauordnung und der Umweltschutz.
Der Betreiber einer Anlage (so nennt der Gesetzgeber den Eigentümer der Abwasserrohre) ist verpflichtet, das System in regelmäßigen Abständen auf Dichtigkeit zu prüfen und evtl. Mängel unverzüglich zu beheben. Die genauen Fristen und die erstmalige Prüfung ist in der Landesbauordnung geregelt.
Selbst wenn Sie jetzt einen Versicherer finden der Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes versichert, der aktuelle Schaden ist nicht gedeckt. _________________ MfG,
Duisburger
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