Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rufschädigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rufschädigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
hamiri
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Lexington, Kentucky

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 00:51    Titel: Rufschädigung Antworten mit Zitat

Angenommen eine Bank veranlasst einen falschen Schufa Eintrag. Telefonisch entschuldigt sich die Bank zwar, aber es wird keine Löschung vorgenommen. Der Bank wird eine Frist zur Löschung gesetzt und die Bank reagiert immer noch nicht. Gibt es dazu Gerichtsurteile wegen Rufschädigung? Unter welches Recht würde der Fall überhaupt fallen? Wie sehen die Chancen aus eine Bank zu verklagen?

Danke!
Hannah
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

@Hamiri


Ich sage mal, Sie sind richtig, Bankrecht.

In diesem Fall bleibt Ihnen der Weg zum Anwalt aber m.E.nicht erspart.
Das werden Sie alleine nicht durchsetzen können.
( nach bisherigem geschilderten Verlauf)
Dieser wird der Bank nochmals eine Frist setzen.
Die Bank kann eigentlich nicht umhin darauf zu antworten.
Danach bleibt nur noch der Klageweg.
Sind Ihre Beschwerden berechtigt und beweisbar, haben Sie
sogar sehr gute Chancen, auch Schadensersatzansprüche
vor Gericht geltend zu machen.
Diese müssen natürlich nachvollziehbar sein.



Gr.

ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

an deiner stelle würd ich erst mal den vorstand der bank anschreiben und wenn das nichts nutzt, den obmann der banken einschalten
auch würd ich an deiner stelle mal die schufa anrufen oder anschreiben
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hamiri
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Lexington, Kentucky

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache hat inzwischen groteske Ausmaße angenommen und ist fast schon witzig.
Es ist ja so, dass man sogar bei der Schufa keinen Eintrag vornehmen lassen kann der
lautet: "XY hat den Kostenvoranschlag meines Vetters nicht voll bezahlt", stattdessen
wird behauptet "XY habe die Leasinggebühren nicht bezahlt".

Auf den ersten Blick erscheint das natürlich ziemlich blödsinnig, denn eine solche
Behauptung lässt sich problemlos widerlegen. Auf den zweiten Blick ist es gar nicht so
dumm, denn wen interessieren die Beweise? Die Schufa? Andere Banken? Nein,
niemand interessiert es, ob ein Schufa Eintrag stimmt oder nicht.

Die einzige Möglichkeit die man da hat ist einen Richter dafür zu interessieren. Die
Bank ist in jedem Fall fein raus, denn sie kann jederzeit sagen: "Sorry, war ein
Versehen."

Meiner Meinung nach sind das alles ziemlich billige Tricks Leuten Angst zu machen und
das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich habe schon von vielen Seiten gehört, "einfach
bezahlen, dann ist Ruhe". Ich denke mal, sehr oft gelingt das auch. Angenommen man
hat Schulden, oder baut gerade ein Haus - da kann so ein Eintrag wirklich fatale Folgen
haben.
Aber zum Glück haben nicht alle Menschen Schulden und manche können sich sogar
nen Anwalt leisten........
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hamiri hat folgendes geschrieben::
wen interessieren die Beweise? Die Schufa? Andere Banken? Nein,
niemand interessiert es, ob ein Schufa Eintrag stimmt oder nicht.


Interessent sind die anderen Banken (oder Kreditgeber). Steht in der Schufa etwas falsches, treffen diese falsche Kreditentscheidungen. Steht fälschlicherweise ein Negativmerkmal in der Schufa, so wird eine andere Bank den Kredit (eines guten Kunden) ablehnen und mit diesem Kunden kein Geld verdienen.

Normalerweise korrigieren Banken falsche Schufaeinträge schnell, da hierdurch leicht Schäden verursacht werden. Andere Banken könnten Kredite/Konten/Kreditkarten sperren/kündigen usw.. Der Sachverhalt klingt für mich aber eher so, dass die hier tatsächlich eine Forderung der Bank offen sei (aus Sicht der Bank!), diese jedoch nicht aus der Nichtzahlung von Raten, sondern aus der Nichterfüllung anderer vertraglicher Nebenpflichten basiert. Habe ich das richtig verstanden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hamiri
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Lexington, Kentucky

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es als „vertragliche Nebenpflichen“ bezeichenen mag, dass man
Kostenvoranschlaege von Autohaeusern, die der Bank angeschlossen sind,
zu bezahlen habe, dann handelt es sich sicher um Forderungen der Bank.

Aber soviel ich weiss benoetigt man dazu mindestens eine Rechnung und eine
Forderungsabtretung. Wenn man beides hat, stehen einem in Deutschland ja genug
Moeglichkeiten offen an sein Geld zu kommen, ausser einem falschen Schufaeintrag.

Meiner unmasgeblichen Meinung nach handelt es sich bei dem ganzen Fall um einen
leicht aufgewirbelten Sumpf in einer Region die fuer diesen bekannt ist. Die Bank ist ja
auch keine „normale“ Bank, sondern sie lebt von den Machenschaften der Autohaeuser.

Aber um ehrlich zu sein, bei der momentanen Lage ist es sicher besser der Fall wird
vor einem Gericht entschieden. Ein Rueckzieher der Bank waere ziemlich unguenstig,
weil irgend jemand muss ja den Anwalt bezahlen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn gemäß Vertrag die Kosten eines Kostenvoranschlages durch den Kunden zu zahlen sind und dieser macht dies nicht, dann wäre dies in der Tat eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, die (aus Bankensicht) zu einer negativen Schufa-Meldung führen sollte. Denn andere Banken werden sehr wohl ihre Kreditentscheidungen davon abhängig machen, dass nicht nur die vertragliche Hauptpflicht (Raten zahlen) sondern auch die Nebenpflichten (z.B. Nebenkosten zahlen, Sicherheiten stellen, Bonitätsunterlagen einreichen) erfüllt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hamiri
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 9
Wohnort: Lexington, Kentucky

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keinen Vertrag nach dem die Kosten eines Kostenvoranschlages bezahlt werden sollen. Es geht auch nicht um die Kosten eines Kostenvoranschlages, sondern um einen Kostenvoranschlag der nach der Abgabe eines geleasten Autos hergestellt wurde. Oder wohl eher, vermutlich geht es darum, denn von der Leasingbank liegen keinerlei Rechnungen, Abrechnungen, Mahnungen oder sonst welcher Schriftverkehr vor, außer dem ursprünglichen Leasingvertrag.

Also von vorne, ein Dienstwagen wird geleast und nach drei Jahren zu Vertragsende zurückgegeben. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Ein Monat später versendet das Autohaus einen Kostenvoranschlag über irgendwelche Reparaturen, die es vornehmen will. Es kommt über zwei Monate zu einem kleinen Schriftwechsel mit dem Autohaus und man einigt sich letztendlich auf die Reparaturen, die auch im Übergabeprotokoll angegeben sind. Der Betrag wird dem Autohaus überwiesen.

Ein Monat später werden die deutschen Kreditkarten gekündigt wegen einem negativen Schufaeintrag. Telefonanrufe ergeben, dass die Leasingbank angeblich Forderungen von Euro 3000,-- offen hat und diese an ein Inkassoinstitut weitergegeben hätte. Telefonisch heißt es, dass die 3000 Euro auf eine Forderung des Autohauses beruhen, das die Forderung schon seit Monaten übergeben hätte.

Eine korrekte Forderungsübergabe des Autohauses an die Leasingbank ist ziemlich unwahrscheinlich, da 1. der Leasingbank nicht die korrekte Adresse bekannt war 2. das Autohaus noch über Wochen hinweg weiter schriftlich! verhandelt hat 3. der Leasingbank nicht der Betrag bekannt war, um den es überhaupt ging 4. die Leasingbank niemanden über ihre Absichten informierte.

Aus diesen Gründen hat sich die Leasingbank auch telefonisch entschuldigt. Es wurde mehrfach versprochen "sich darum zu kümmern". Merkwürdiger Weise passierte rein gar nichts. Die freundlichen Mitarbeiterinnen waren telefonisch später nicht mehr zu sprechen.

Womit ich wieder beim Sumpf bin, denn der Herr vom Autohaus war von Anfang an sehr unfreundlich und ungehalten, er wolle mehr Geld rausschlagen. Er hat sich aber im Schriftwechsel gegen Ende sozusagen selbst überlistet und ist - zwar im Zorn, aber rechtsgültig - eindeutig auf ein Angebot eingegangen. Oder wie soll man den Satz "Überweisen Sie den Betrag aus Ihrem Angebot vom () auf Konto XY" sonst bewerten? Das Geld wurde überwiesen und nichts und niemand hat je eine Nachforderung gestellt.

Der gute Mann war sauer und ist cholerisch. Wie soll man den Schufaeintrag und das plötzliche Schweigen der Bankangestellten dann wohl anders bewerten, als eine Racheaktion? O.K. ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, deshalb halte ich es einfach mal für bodenlose Dummheit.

Sorry ist etwas lang geworden. Aber ich hoffe, ich habe alle Missverständnisse beseitigt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

na dann: Ab zum Anwalt, wenn die Bank den Schufaeintrag nicht sofort korrigiert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.