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Wer haftet bei Schäden nach privater Gefälligkeit

 
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mikito
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Anmeldungsdatum: 25.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 10:07    Titel: Wer haftet bei Schäden nach privater Gefälligkeit Antworten mit Zitat

Im Rahmen eines Freundschaftsdienstes baut ein Bekannter die Küche des späteren Geschädigten auf. Die Küche steht, alles geht von einem ordnungsgemässen Aufbau aus.
Einige Zeit später ist beispielsweise die Spülmaschine defekt, der Kundendienst rückt an (Fachunternehmen). Nachdem die Spülmaschinen (Standgerät) herausgezogen wurde, bricht plötzlich die Arbeitsplatte ab, da diese an der Seite nicht gesondert befestigt war.
Wer haftet, ist es der Bekannte, der versäumt hat, die Platte gesondert zu befestigen und argumentiert, diese Befestigung wäre nicht nötig gewesen, da die Arbeitsplatte auf der Spülmaschine auflag oder hätte sich der Monteur des Fachunternehmens vor herausziehen der Spülmaschine über die Art und Weise der Befestigung informieren müssen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

das der monteur (oder die entsprechende firma) haftet, schließe ich mal aus. er muß nicht unbedingt mit einer so laienhafter befestigung rechnen, damit dürfte ihn kein verschulden treffen.

der bekannte wird wahrscheinlich aufgrund des "stillschweigenden haftungsausschluß" bei gefälligkeitshandlungen ebenfalls nicht haften.

in so einem fall trägt der geschädigte die kosten selbst.
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