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Aushilfe schließt ohen Wissen Dienstleistungsvertrag

 
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Jasowasaberauch
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Anmeldungsdatum: 24.08.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.08.06, 17:09    Titel: Aushilfe schließt ohen Wissen Dienstleistungsvertrag Antworten mit Zitat

Person A macht sich mit einem kleinen Laden z.B. im Mai 06 selbständig. Dort wird Person B als Aushilfe (geringfügige Beschäftigung ) zeitweise beschäftigt. B schließt ohne Wissen von A im Namen von A einen langjährigen Vertrag über die Aufstellung eines Wasserspenders ab. Hier sind neben einer einmaligen Aufstellungsgebühr moantliche Mietzahlungen und eine Abnahme von Wasser bis Ende 2009 vereinbart. Im August 2006 erfähr A das erste Mal von diesem Vertrag, da der Wasserlieferant die ausstehenden Zahlungen anmahnt. B vernichtet sämtliche Daten auf dem Firmenrechner sowie die Sicherungen und taucht unter. Muss A den Vertrag mit dem Wasserlieferanten einhalten? AUfgrund des Vorfalles lässt A eine Inventur durchführen und stellt fest, dass ein Großteil der eigentlich vorhandenen Ware im Laden fehlt. A muss die Notbremse ziehen und den Laden schließen. Der Wasserspender wird daher auch nicht benötigt. DIe Wasserfirma pocht aber auf Einhaltung der Verträge. Hat ein Vertrag mit einer Aushilfe Gültigkeit?
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.08.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Glaube ich nicht, weil im § 177 BGB etwas anderes steht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 06:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte eine Ladenvollmacht vorgelegen haben, § 54 HGB. Deren Grenzen sind aber hier überschritten.

Weiter könnte eine Anscheinsvollmacht vorgelegen haben. Hierbei darf der Geschäftsgegner aber nicht bösgläubig sein.

Ein guter Anwalt/Anwältin wird den Vertrag zerstören können.
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