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Bankbürgschaft noch nicht fällig trotzdem einen Anspruc

 
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boxer1984
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 08:56    Titel: Bankbürgschaft noch nicht fällig trotzdem einen Anspruc Antworten mit Zitat

Hallo, es wäre nett, wenn ihr mir ein wenig mit meiner Hausarbeit helfen würdet. Allgemeines Problem mit der Fälligkeit, da geht doch kein Anspruch durch oder?

A steht in Geschäftsverbindung mit der Sparkasse S, die ihm Anfang 2005 einen Kredit in Höhe von 20.000 € gewährt hat, der Anfang 2008 fällig wird. Auf Bitten seines Sohnes übernimmt V, der Vater des A, eine wirksame selbstschuldnerische Bürgschaft für den Kredit. Anfang 2006 starb V und wurde von seinen Söhnen A und B beerbt. Diese teilten den Nachlaß (ein Einfamilienhaus sowie Aktiendepots und Bankguthaben im Gesamtwert von über einer Million Euro) untereinander, wobei aber keiner der Beteiligten mehr an die von V für A geleistete Bürgschaft dachte.

1. Hat die S einen Anspruch gegen A und B?
2. Welche Ansprüche stehen B gegenüber A zu?


Danke
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 09:00    Titel: Re: Bankbürgschaft noch nicht fällig trotzdem einen Anspruc Antworten mit Zitat

boxer1984 hat folgendes geschrieben::
Hallo, es wäre nett, wenn ihr mir ein wenig mit meiner Hausarbeit helfen würdet.

Nö! Sehr böse
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boxer1984
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner kann mir helfen ? Cool
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