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Kreditkündigung rechtmäßig?

 
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 19:59    Titel: Kreditkündigung rechtmäßig? Antworten mit Zitat

Person A und Person B haften gesamtschuldnerisch für einen Kredit. Die Bank hat gem. Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Einleitung des Insolvenzverfahrens für einen der beiden Schuldner.
Schuldner A teilt der Bank mit, er würde ein Insolvenzverfahren eröffnen wollen, woraufhin die Bank den Kredit kündigt, wodurch Schuldner B gleichfalls zur sofortigen Rückzahlung des Gesamtbetrages aufgefordert wird.
Schuldner A hat jedoch trotz seiner Ankündigung vor ca. 3 Monaten überhaupt keinen Insolvenzantrag gestellt.
Kann Schuldner B von der Bank verlangen, daß sie die Kreditkündigung zurücknimmt, da somit kein Grund für eine außerorderntliche Kündigung vorgelegen hat?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

Viele Grüße
zur Wieden
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 21.08.06, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Wieden

Hallo,

also m.E. hat B da keine Möglichkeiten.
A hat mit der Ankündigung Insolvenzantrag stellen zu wollen,
Zahlungsunfähigkeit signalisiert und auch zum Ausdruck gebracht.
Somit ist eine Kündigung seitens der Bank gerechtfertigt.
Dies war schließlich der Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Kündigung.
Wird der Inso - Antrag nicht gestellt , weil A später beispielsweise im Lotto
gewinnt hebt das den Kündigungsgrund im Nachhinein nicht auf.

Einer besonderen Überprüfungspflicht unterliegt in diesem Falle die Bank m.E. nicht.
Wenn A dies z.B. absichtlich behauptete hätte nur um B zu schaden.


Gr.

ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage lautet, ob zum Zeitpunkt der Kündigung

AGB der privaten Banken hat folgendes geschrieben::
19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
– wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank – auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit – gefährdet ist,


Dies ist schon vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens leicht der Fall.
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Schuldner A hat ohne tatsächlichen Grund der Bank mitgeteilt, er würde "beabsichtigen, ein Insolvenzverfahren eröffnen zu wollen". Eben diese Absicht besteht weder tatsächlich, noch gibt es irgendeinen Beweis für die Bank dazu, daß Schuldner A finanzielle Probleme haben könnte. Reagiert die Bank also auf irgendwelche Gerüchte mit Kreditkündigungen, obwohl beide Vertragsparteien gesamtschuldnerisch haften?
Die Bank ist doch ohnehin auf der sicheren Seite: Sie kann sich sogar aussuchen, wen sie letztlich "zur Ader läßt"!
Kann B überhaupt nichts machen, sondern ist jetzt auch noch der Dumme, weil A unwahre Tatsachen über seine finanzielle Situation verbreitet, um die Bank zu animieren, sich an Schuldner B schadlos zu halten?

Gruß
zur Wieden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ankündigung eines Schuldners gegenüber der Bank, er würde erwägen, ein Insolvenzverfahren eröffnen zu wollen, ist ein deutliches Zeichen finanzieller Probleme oder gestörtem Verstandes. Beides schätzen Kreditgeber nicht.

Um die Motivation der Bank für eine Kündigung weiter diskutieren zu können (und damit die Argumente, der Bank die Kündigung auszureden) stellen sich für mich die Fragen;
Was ist es den für ein Kredit? Wie stehen denn A und B zueinander?
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11,

"...ist ein deutliches Zeichen finanzieller Probleme oder gestörtem Verstandes."
Im vorliegenden Fall treffen beide Interpretationen nicht zu. Die Motivation von A weicht von der normalen Verstandeslogik extrem ab.

"Was ist es den für ein Kredit? "
Ein Kredit zur Immobilienfinanzierung eines sehr bekannten Finanzierungsunternehmens, dessen Name jedermann kennt, der aber aufgrund der Forenregeln nicht genannt werden darf...

"Wie stehen denn A und B zueinander?"
Naja, mal vorsichtig formuliert könnte man sagen: Eher nicht "zu-einander". Winken


Ich wage nochmals die Wiederholung der Frage: Wenn die Bank sich einen Schuldner "aussuchen darf" zwecks Einziehung ihrer Forderungen, warum kündigt sie den Kredit, obwohl es überhaupt keinen Grund gibt? Schuldner A hat vorsätzlich, demnach also in Täuschungsabsicht, die Bank verunsichert. Es gibt aber überhaupt keinen Rechtsgrund für eine Kreditkündigung.
Frage Kann Schuldner B die Rücknahme der Kündigung von der Bank fordern?

Der Beweis, daß Schuldner A falsche Angaben gemacht hat, wird durch Einsichtnahme in das Verzeichnis der Insolvenzanmeldungen erfolgen können!

Gruß
zur Wieden
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich muss weiter ausholen. Warum kündigt die Bank bei einer Bonitätsverschlechterung eines Kunden überhaupt (manchmal) und wartet nicht, bis Raten ausbleiben? Sie verringert doch mit jeder gezahlten Rate ihr Risiko (ein wenig)!

Hierfür gibt es 2 Gründe:

1) Die Bank hat die Erfahrung, dass Kunden die (eben wegen der verschlechterten Bonität) einen vergleichbaren Kredit nicht erhalten würden, würden sie ihn neu beantragen, auf Kurz oder Lang (meist Kurz!) auch mit den Raten in Rückstand kommen werden. Das bedeutet für die Bank erheblichen Mehraufwand für Mahnungen etc. Dieser Mehraufwand ist in Praxis meist höher als die geringfügigen Rückzahlungen, die bis zu einer Einstellung der Raten zu erwarten wären. (Wir sprechen hier von Statistik, nicht von konkreten Einzelfällen!)

2) Meist hat der Kunde mehrere Kreditgeber. Will ich also Wertgegenstände oder Einkommen (z.B. Gehalt) pfänden, so muss ich schneller sein, als die anderen Gläubiger.

Jetzt zum konkreten Fall.

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Die Motivation von A weicht von der normalen Verstandeslogik extrem ab.


Damit kann die Bank sehr schlecht umgehen. Banken arbeiten sehr verstandesgetrieben und aufgrund Erfahrung (bzw. Statistik). Und die Statistik sagt der Bank:
Von 1000 Kunden, die von der Möglichkeit einer Insolvenz sprechen, erfolgt bei 750 eine Insolvenz, bei 249 keine (und von mir aus: 1 Kunde "weicht von der normalen Verstandeslogik extrem ab"). (Zahlen sind erfunden, dürften aber realistisch sein)

Was macht die Bank also: Sie wird dem Kunden sagen: Bitte, weise mir nach, dass kein Grund für eine Insolvenz besteht! Hier hilft nicht der Blick ins Register des Amtsgerichts sondern die Vorlage von Bilanzen, Einkommensnachweisen, Vermögensübersichten...

Wird dieser Nachweis erbracht, so wird die Bank wohl die Kündigung zurücknehmen wäre meine Vermutung.

Gehen wir im nächsten Schritt davon aus, dass dieser Nachweis (noch nicht) erfolgt ist, die Bank daher denkt die Bonität von A ist schlecht und die von B ist gut.

In diesem Fall kommt es darauf an, ob der Kredit allein auf B abgestellt werden kann. Daher die Frage nach dem Verhältnis von A und B zueinander. Sind A und B verheiratet oder Geschäftspartner im gleichen Unternehmen (oder auch gemeinsam Eigentümer des Objektes), so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Bank zu dem Ergebnis kommt, dass B alleine nicht Kreditnehmer sein kann.

Kann B alleine Kreditnehmer sein, so kann die Bank entweder die Kündigung zurücknehmen oder B anbieten, den gekündigten Kredit durch einen neuen auf den Namen von B abzulösen. Wenn nicht, ist es für die Bank rational die Kündigung aufrecht zu erhalten.
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @ZetPeO,

vielen Dank für Ihre Antwort!


Hallo @Karsten11,

ein großes Dankeschööööön für Ihre ausführliche Darstellung der Sichtweise der Banken. Als Normalsterblicher versteht man die Denkstrategien der Banker eben nicht auf Anhieb.

Viele Grüße und noch einen schönen restlichen Sonntagabend
zur Wieden
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