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Verfasst am: 26.08.06, 16:21 Titel: Kündigung der Lastschriftenmöglichkeit nach Kontopfändung
Folgende Vorgeschichte:
Ein Gericht erlässt ein Urteil, dass vollstreckt werden kann, wenn eine Sicherheitszahlung geleistet wird. Beide Seiten gehen in die Berufung. Der Kläger ist so gnadenlos, dass er, ohne mit dem Schulder auch nur ein einziges Wort zu wechseln, das Konto des Schuldners pfänden lässt.
Da das Geld kein großes Problem dargestellt hat, wurde der hat der Schuldner sein ganzes Geld (40.000€) am Freitag bekommen. Auch am Freitag geht ein Schreiben der Bank des Schuldners ein, dass sowohl die Kreditkarte als auch die Lastschriftmöglichkeit durch die Hausbank gekündigt werden. Die Kreditkarte ist dabei das kleinste Problem, aber die Möglichkeit Lastschriften einzureichen schon eher, denn 90% der Einnahmen bezieht der Schuldner über das Einreichen von Lastschriften. Auf nachfrage bei der Beraterin stellt sich folgendes heraus:
Zitat:
Bank: Nach der Kontopfändung sind Sie nicht mehr Kreditwürdig. Eine Lastschrift ist für uns wie ein Kredit. Sie können über das Geld ja verfügen, obwohl es 6 Wochen zurückgebucht werden kann. Und da Sie selbstständig sind, haben Sie auch kein Diso auf Ihrem Konto.
Schuldner: In den letzten 3 Jahren, in denen Lastschriften eingereicht werden, gingen 2 Buchungen zurück, weil die Konten der Kunden nicht gedeckt waren. Wieso sollte es sich jetzt ändern?
Bank: Ja, das ist uns eigentlich egal.
Schuldner: In den 20 Jahren, in denen ich Kunde Ihrer Bank bin, ging mein Konto genau ein Mal ins Minus mit einem Betrag von 7€, aber auf meinem Sparkonto Ihrer Bank lagen zu der Zeit 15.000€ drauf.
Bank: Auch das spielt keine Rolle. (aufgelegt)
Gibt es nun etwas, was der Schuldner machen kann, um Geld per Lastschrift einzuziehen? Ein Konto bei einer anderen Bank bringt insoweit nichts, da die Bank erstmal Erfahrungen will, bevor sie einen für das Lastschriften System freischaltet.
in der Tat hat die Bankmitarbeiterin Recht: Bankenüblich ist das Lastschrift-Obligo (also die Summe der Lastschriften, die noch platzen können) ein Kreditrisiko für das der Kunde gut sein muss.
Wie soll die Bank unterscheiden, ob der Kontoinhaber auch weiterhin Lastschriften von seinen Kunden einzieht (die mit hoher Wahrscheinlichkeit bezahlt werden), oder von einem anderen eigenen Konto, die er dann platzen lässt und die Bank auf dem Saldo sitzen lässt.
Das Ganze nennt man Lastschrift- (bzw. Scheck- oder Wechsel-)reiterei und war früher, als die Überwachung des Obligos per Computer nicht so einfach war, eine beliebte Betrugs-Masche.
Hier hilft nur eins: Die Bank von der eigenen Kreditwürdigkeit überzeugen: Durch gute Arguemente (das die Pfändung kein Ausdruck schlechter Bonität war) oder werthaltige Sicherheiten (oder Bürgen).
Also ich muss mal ehrlich sagen, dass sich das Verhältnis der Mitarbeiterin zu mir deutlich geändert hat, nachdem das Konto gepfändet wurde. Diese Bankberaterin betreut mich seit 4 Jahren. Bei fast allen Treffen mit der Mitarbeiterin der "Berater-Bank" wurde mir zuerst ein Kaffee angeboten. Jetzt bin ich mir garnicht sicher, ob die Mitarbeiterin mich überhaupt an Ihren Tisch bittet.
Wie gesagt, die Kontopfändung ging über 40.000€ und traf mich wie der Blitz aus heiterem Himmel. War eine große Schweinerei des Gläibigers!!! Aber dass die Bank so auf soetwas reagiert!? Zu der Zeit waren auch 10.000€ grade auf dem Konto drauf.
Die Reaktion der Bank könnte ich verstehen, wenn eine Forderung über 1000€ eingeht, aber auf dem Konto nur 250€ drauf sind. Wenn die Bank damit rechnet, dass man 40.000€ auf dem Konto als "Notgroschen" liegen hat, dann weiß ich auch nicht.
die Bank erwartet natürlich nicht, dass ein Notgroschen von 40.000 auf dem Konto liegt. Die Bank erwartet, dass fällige (hier: titulierte!) Forderungen unverzüglich beglichen werden (damit es gerade zu keiner Pfändung kommt).
Aber: Die Tatsache, dass nach der Pfändung ein solch hoher Betrag kurzfristig aufgebracht wurde, um den Gläubiger zu befriedigen, sollte aus Banksicht durchaus ein leichtes Positivmerkmal an der Sache sein.
1. Schnappen Sie sich die Prozeßakten und Ihre betreffenden geschäftlichen Unterlagen und bitten Sie um einen Termin bei Ihrer Beraterin. Erläutern Sie ihr persönlich, freundlich und höflich unter Vorlage aller relevanten Originalunterlagen Ihre Situation.
2. Wenn das nicht helfen sollte, bieten Sie ihr zur Not eine (möglichst zeitlich befristete) Änderung des bestehenden Kontokorrentvertrages bzw. der Vereinbarung über den Lastschrifteinzug an: Wertstellung der eingereichten Lastschriften auf Ihrem Konto erst nach 6 Wochen, wenn Ihre Kunden die Lastschriften nicht mehr zurückgeben können. Dadurch erleiden Sie zwar einen Liquiditäts- und Zinsnachteil, können bei Ihren Kunden aber ab sofort weiterhin Lastschriften einziehen. (Die Bank wäre bekloppt, wenn sie sich auf diesen Vorschlag nicht einlassen würde.)
3. Wenn das Gerichtsverfahren beendet und der Vorfall geklärt ist, bitten Sie ihre Beraterin um die alten Konditionen (Wertstellung der Lastschriften sofort, obwohl die Kunden diese noch 6 Wochen lang zurückgeben könnten). Sofern Sie damit keinen Erfolg haben sollten, verlagern Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten zu einer anderen Bank und bereiten Sie somit einen Bankwechsel vor.
4. Für die spätere Zukunft: Unterhalten Sie als Kaufmann mindestens zwei (besser mehrere) Bankverbindungen, über die Sie jederzeit alle anfallenden Geschäftsvorfälle buchen können, und verteilen Sie Ihre Liquidität gleichmässig auf diese Institute.
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