Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Muss Kasko Versicherung Zahlung aufschlüsseln?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Muss Kasko Versicherung Zahlung aufschlüsseln?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dos6510
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 12:40    Titel: Muss Kasko Versicherung Zahlung aufschlüsseln? Antworten mit Zitat

Hallo erstmal,

es geht um einen (eindeutigen) Einbruch/Diebstahl Fall in ein KFZ. Die Sachlage ist anhand der Spuren eindeutig (Polizei - Fingerabdrücke usw) geklärt und von der Versicherung anerkannt.

Sie hat auch überwiesen (kommentarlos) - allerdings einen Betrag, der mir zu niedrig erscheint. Nach telefonischer Nachfrage wurde etwas mehr überwiesen ("Kulanz"). Das macht mich jetzt langsam stutzig. Ich habe nie eine schriftliche Abrechnung erhalten und möchte diese jetzt erzwingen.

Gibt es eine Rechtsgrundlage hierfür.

Zusatzfrage: Wie ermittelt sich gemeinhin der Zeitwert eine (eingebauten) Navis: Becker Indianapolis (ca. 16 Monate alt)?

Grüsse

D.S.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.08.06, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Eine schriftliche Schadenabrechnung sollte man nicht erzwingen müssen, die sollte vom Versicherer als Selbstverständlichkeit verschickt werden.

Der Zeitwert ermittelt sich aus Anschaffungswert abzüglich Alter und Abnutzung, bzw. an Hand von Preisen gleichartiger und gleichalter Geräte auf dem Gebrauchtmarkt.
Gerade bei techn. Geräten ist der Zeitwert oft sehr gering im Vergleich zum ehemaligen Anschaffungspreis weil die techn. Entwicklung der Fortschritt gerade dort sehr hoch und schnell sind. Gab es vor 2 Jahren z.B. so gut wie keine DVD-Navis, sind dies heute eher die Regel, gleiches gilt für das Farbdisplay. Größter Unterschied wird aber auch die Geschwindigkeite der Routen(neu)berechnung, TMC und Genauigkeit/Aktualität der Software sein....
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dos6510
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführliche Antwort.

Ok. Ich werde auf jeden Fall nochmal nachhaken, um eine schriftliche Aufstellung zu erhalten.

Zeitwert: Das Gerät kostete bei Anschaffung 1000 Euro und kostet jetzt ca. 800 Euro. Angesetzt wurde es mit um die 400 Euro (16 Monate alt).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 27.08.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

wie oben schon beschrieben:
die 800 EUR sind der Neuwert; versichert ist aber der Zeitwert, also die 400 EUR. Bei 16 Monaten ist ein Abzug von 60% m.E. noch sehr human.
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.08.06, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn man ganz genau sucht, findet man das becker indianapolis schon für ab 590 € neu...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.