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Verjährung eines Versicherungsbeitrages!!

 
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medhat
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.04, 19:34    Titel: Verjährung eines Versicherungsbeitrages!! Antworten mit Zitat

HAllo habe mein Auto bei einer KfZ Versicherung vor 1,5 Jahren abgemeldet nun bekomme ich einen Volstreckungsbrief mit Gerichtsvollzieher und Schufa Drohungen obwohl ich meines Gewissens nach keine keine offenen Rechnungen bei der Versicherung hatte und obwohl ich keien Erinnerung, Mahnung oder des gleichens bekommen habe.Also 1,5 Jahre nichts von denen gehört und nun dieses "Vollstreckungsscgreiben"!!
Meine Frage nun, wann würde einen solche "offene Rechnung" verjähren?
Und dürfen die 1,5 Jahre von sich nicht hören lassen und dann auf einmal sowas schreiben??
Danke im vorraus!!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.12.04, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre.
Forderungen aus 2002 sind also erst am 31.12.2005 verjährt, aus 2003 am 31.12.2006.

(Im übrigen finde ich es immer wieder interessant, wie vehement sich manche Leute gegen solche Forderungen - die ja anscheinend berechtigt sind - aussprechen. Wenn Sie gegen jemanden eine Forderung hätten, der für 2 Jahre nicht "greifbar" war, würden Sie sich sicherlich bitterlich beschweren, wenn der "verjährt" schreien könnte.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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