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Verfasst am: 28.08.06, 15:29 Titel: Ablehnung von Leistung für befristete BU
Hallo!
bin gerade auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Person A hat am 25.03.2000 eine BU abgeschlossen und den Antrag zusammen mit einem Versicherungsmakler, jedoch ohne Zeugen, ausgefüllt.
Es wurden solche Fragen wie: "Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren Beschwerden, Störungen, Krankheiten oder Vergiftungen (z.B. Herz, Kreislauf,...)" "Bestehen oder bestanden Krankheitssymptome an Wirbelsäule, Bandscheiben, Gelenken, Knochen" "Sonstige Gesundheitsstörungen oder körperliche Gebrechen" mit Nein beantwortet.
Ausser die Frage, ob man schon mal im Krankenhaus war oder ob man schon mal operiert worden sei. Diese habe die Person mit ja beantwortet und angegeben, dass sie 1996 endoskopisch am Knie operiert worden sei und ohne krankhaften Befund entlassen wurde. Hatte sogar das Krankenhaus angegeben.
Am 04.07.2005 ereignete sich dann ein schweren Reitunfall, wobei sie sich den 10. BWK zertrümmerte. Daraufhin beantragte sie im Oktober 05 bei meiner BU Leistungen auf befristete BU, da zu diesem Zeitpunkt schon feststand, dass sie wieder arbeiten kann, was auch seit März 06 der Fall ist.
Allerdings lehnte die BU den Antrag ab, da die "Angaben zu dem Gesundheitszustand nicht wahrheitsgemäß bzw. verharmlost angegeben" wurden. Die Versicherung beruft sich hierbei auf die Kniegeschichte, Prellungen, Verstauchungen und Zerrungen. Die Kniegeschichte wurde sogar vom damaligen Orthopäden als Bagatelle und folgenlos ausgeheilt und was mit dem jetztigen Unfall nichts zu tun hat bescheiniget. Doch die Versicherung bleibt bei ihrer Ablehnung und der Kündigung des Vertrages. Auch ihr Anwalt konnte bislang noch nichts erreichen.
Nächster Schritt wäre, dass ihr Anwalt Klage bis zum 08.09.2006 einreicht. Dieser würde sich hierbei auf den Paragraphen 3 des Versicherungsvertrages, wonach das Verschweigen einer Krankheit oder Verletzung nichts mit dem Eintritt des Versicherungsfalles zu tun hat.
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht, ob man mit solch einer Lage Aussichten auf Erfolg hat, wie lang so ein Rechtsstreit dauern könnte und mit welchen Kosten man zu rechnen habe?
Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Brandy78
Zuletzt bearbeitet von Brandy78 am 28.08.06, 16:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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